§ 46 VwGO
Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel
- 1. der Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts,
- 2. der Beschwerde gegen andere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts und
- 3. (weggefallen)
Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel