
10005
- Abschlussverfügung = Begleitverfügung
- I. Das Verf. wird gem. § 170 II StPO eingestellt, soweit...
- Zu schreiben an (Antragsteller, Bl. XX d.A.): S.g. Frau/Herr, in dem auf Ihre Strafanzeige vom... gegen... wegen des Vorwurfs des... eingeleiteten Ermittlungesetzliche Schuldverhältnisseerfahren ist Folg. festzustellen:
- Gründe
- was wird zur Last gelegt
- Einlassungen des Beschuldigten
- Ermittlungsergebnis
- Beweiswürdigung
- in dubio
- BVV
- Verfahrensabtrennung sinnlos wg. ZVR/AVR
- Rechtliche Würdigung
- Grundsätze der Wahlfeststellung
- Postpendenz
- ggf. Geltendmachung ZR-Ansprüche unberührt
- Das Verfahren war deshalb gem. § 170 II StPO 1 einzustellen.
- dagegen Vermerk bei Wegfall eines Tatbestandes INNERHALB der gleichen prozessualen Tat
- II. § 171 S.1 StPO Mitteilung von I. adr. an Anzeigenerstatter
- nach § 171 S.2 StPO grds. formlos mit Belehrung über Klageerzwingungesetzliche Schuldverhältnisseerfahren, § 172 StPO wenn Verletzter (unm. RGutVerl.)
- Gg. d. Besch. st. Ih. binn. 2 Wo. n.d. Bek.mach. d. Beschw. a.d. Gen.StA... zu. D. Einl. d. Beschw. b.d.StA wird d. Frist gewahrt. -Hochachtungesetzliche Schuldverhältnisseoll
- kein Geschädigter bei §§ 132 f., 166, 258 f., 284, 315c, 335b StGB
- wenn schon keine Ermittlungen: Zwang Umkehr § 173 StPO
- Dienstaufsichtsbeschwerde
- GenStA
- mit RB: Klageerzw.
- er legt (u.U. konkludent) keinen Wert drauf
- BeispielZeugnisverweigerung zugunsten des Beschuldigten
- III. falls § 170 II StPO 2 Mitteilung von I. adressiert an Beschuldigten
- Einstellungsnachricht bei Vernehmung/Haft/ Interesse/Wunsch (auch Formular)
- BeispielidR in Klausur (+)
- nicht bei Teileinstellung
- Arg.: würde nur Verwirrung stiften
- BeispielEinstellungsnachricht an den Beschudligten untunlich, da Anklage i.Ü.
- nicht, wenn Antragsteller noch 2 Wochen Zeit zur Vorschaltbeschwerde hat
- i.d.R. formlos ohne Gründe
- wenn zus. Belehrung nach §§ 9 I 6 i.V.m. 2 I, II StrEG wg. Fristbindung förmlich zuzustellen '- ZU -'
- Weitere Einzelverfügungen
- IV. Die Ermittlungen sind abgeschlossen § 169a StPO
- V. Anklage gegen (Name)
- VI. Ausdruck von Anklage x- fach
- VII. Maßnahmen DNA-Identitätsfeststellung § 81g StPO sind nicht veranlasst.
- VIII. ggf. Mitteilungen MiStra
- Abschrift der Anklageschrift gemäß Nr. xx MiStra an...
- JVA (bei Haft) Nr.43
- Polizei Nr.11
- Laufende Bewährung Nr.13
- Ausländer Nr.42
- Fahrerlaubnis (nur Ausgang des Verfahrens) Nr.45
- IX. Sachgebietsschlüssel überprüft. In Ordnung (Nr.)
- X. Abtragen
- XI. Handakte anlegen
- XII. Zur Handakte
- BZR/VZR/AZR- Auszug
- Abschrift Anklage
- ggf. Lichtbilder
- Vorgangsliste
- XIII. WV ?? oder Weglegen
- ggf. Versendung vermerken V.v.
- ggf. Verfügungen
- SB-Antrag
- Anklage nach anliegendem Entwurf in Reinschrift fertigen (für andere prozessuale Taten (§§ 155 I StPO , 264))
- Anzahl kann weggelassen werden
- wenn selbst angeordnet
- sonst: Antrag in Übersendungesetzliche Schuldverhältnisseerfügung
- ggf. §§ 154, 154a StPO
- §§ 171 StPO .1, 172 II
- samt Begründung (1 Satz)
- ggf. über Asservate entscheiden
- XIV. Übersendungesetzliche Schuldverhältnisseerfügung
- U.m.A. und [Asservat XYZ / Beiakten] dem AG/LG... - Vors. d. Schöffengerichts
- unter Bezugnahme auf den in der Anklageschrift genannten Antrag übersand
- nicht Fortdauer § 112 StPO , der gehört in Anklage
- Unterschrift
- Ort, Datum StA [Ort] Unterschrift Staatsanwalt
- ggf. Anhörung § 90 I StPO RiStBV bei Behörden mit Interesse am Ausgang
- ggf. (altes Verfahren wiederaufnehmen und mit neuem) Verfahren verbinden
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