
- objektiver Tatbestand
Handlung
jedes vom menschlichen Willen beherrschte oder beherrschbare sozialerhebliche Verhalten
menschliches Verhalten
äußerliches ( körperliches )
Verhalten/ Sozialerheblichkeit
vom Willen beherrschtes oder beherrschbares Verhalten
Kausalität
Äquivalenztheorie:
Eine Handlung ist dann kausal, wenn Sie nicht hinweggedacht werden kann,
ohne, dass der konkrete tatbestandliche Erfolg entfiele
alternative Kausaltität:
Führen 2 Ursachen zu dem selben Erfolg
und jede für sich allein hätte den Erfolg zum selben Zeitpunkt herbeigefüht,
so ist jede Ursache als kausal zu betrachten
kumulative Kausalität:
Wird der Erfolg nur durch das Zusammenwirken zweier Ursachen herbeigeführt,
ist die Handlung kausal.
- aber obj. Zurechnung regelmäßig (-), ergo: nur Versuch
- Ausnahme: § 25 II StGB
überholende Kausalität:
Reserveursache bleibt außer Betracht
hypothetische Kausalität:
Wenn der Erfolg zum selben Zeitpunkt durch eine andere Ursache,
die nicht von einem Dritten gesetzt wurde eingetreten wäre, bleibt die Handlung kausal.
Reserveursachen bleiben außer Betracht.
Bedingungstheorie
Lehre v. d. gesetzmäßigen Bedingung
Relevanztheorie
Adäquanztheorie
objektive Zurechnung
Eine Tat ist dem Täter objektiv zurechenbar, wenn er durch sein Verhalten,
eine rechtlich missbilligte Gefahr des Erfolgseintritts geschaffen hat,
und sich gerade diese Gefahr im konkreten tatbestandlichen Erfolg verwirklicht hat.
fehlendes rechtlich relevantes Risiko
außerhalb des menschl. Beherrschungesetzliche Schuldverhältnisseermögens
sozialadäquates Handeln(noch erlaubtes Risiko)
Risikoverringerung
fehlender Risikozusammenhang
fehlender Pflichtwidrigkeitszusammenhang
Erfolg wäre mit Sicherheit auch bei pflichtgemäßem
Täterverhalten eingetreten
lediglich Risikoerhöhung erfolgt:
e.A. Risikoerhöhungslehre, Zurechnung (+)
h.M. keine Zurechnung; Arg: in dubio pro reo; außerdem macht die Risikoerhöhungslehre Verletzungsdelikte zu Gefährdungsdelikten
atypscher Kausalverlauf
außerhalb des Schutzzwecks der Norm
freiverantwortliche Selbstschädigung/ -gefährdung
eigenverantwortliches Dazwischentreten Dritter
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