
- Tatbestand, § 313 II ZPO Klausur (ZPO Klausur)
Grobaufbau
Einleitungssatz
kurze Zusammen-
fassung des Streits
z.B. 'Die Parteien streiten um
Ansprüche aus einem Mietverhältnis'
keine Vorwegnahme der Anträge
Indikativ Präsenz
unstreitiger Sachverhalt
Indikativ Imperfekt
Übereinstimmend Vorgetragenes,
Zugestandenes, Unbestrittenes
(P) Zugestehen durch Schwei-
gen im letzten Schriftsatz?
geht Absicht zu bestreiten aus bisherigem Vortrag hervor?
im Zweifel, § 138 III ZPO Klausur ? Zugestanden
(P) Hinweispflicht des Gerichts?
nein, ureigene Aufgabe der Parteien
insb. auch erneuter
Vortrag des Kl.
z.B.: am Schluss Stundung behauptet
? antizipiert bestritten (§ 138 III ZPO Klausur 2.Hs)
Verweise nutzen
relevante AGB Vorschrift [..]. Im Übrigen wird auf ... verwiesen
bei Klageänderungen
streitiger Klägervortrag
Einleitung Indikativ Präsenz
Der Kläger behauptet...
Vortrag im Konjunktiv Perfekt
... er habe ...
ggf. 'unstreitig' markieren, wenn einheitliche Darstellung sinnvoll
+ unsubstantiiert Bestrittenes (§ 138 III ZPO Klausur )
Arg.: ist tats. bestritten und nur aus Rechtsgründen unwirksam
+ unzulässigerweise mit Nichtwissen Bestrittenes (§ 138 IV ZPO Klausur )
Prozessgeschichte
immer: Rücknahme, Änderungen, Verweisung, VU, VB, Teil- Grund- Vorbehaltsurteil, unerl. Beweisanträge, Hinweise § 139 ZPO Klausur , Beitritt § 74 ZPO Klausur , Einverständnis mit § 128 II ZPO Klausur
bei Relevanz: Eingang / Zustellung d. Klage, Schriftsatzfristen, PKH Anträge (§ 276 III ZPO Klausur ), Anordnung schriftl. Vorverfahren, Verspätungs- Entschuldigungstatsachen
nie: Terminbestimungen, Streitverkündung ohne Beitritt, Wiedereröffnung d. mündl. VH (§ 156 ZPO Klausur ), fristger. Widerruf v. Vergleich, Streitwertbeschluss
Perfekt
hat ...
Anträge
Indikativ Präsenz
Krumme Anträge
auslegen, verbessern
z.B.: Fahrgestellnummer fehlt, ergibt sich aber
kein Hinweis nach § 139 II 1 ZPO
Nebenentscheidungen nicht von Hinweispflicht erfast
Zinsen seit dem .. [konkretes Datum]
Ausnahme: wenn ab Tag der RHK gefordert so aufschreiben und dann in EntschGr. kurz auslegen
Zahlung an wen?
immer hinschreiben
streitiger Beklagtenvortrag
Klageleugnen
keine erneute Erwähnung
iSv reiner Negation
einfach Bestrittenes darf nur 1x auftauchen (beim Beweispflichtigen)
sauber trennen, nicht auf Schriftsätze verlassen!
qualif. Bestrittenes kommt 2x (also auch in Beklagtenvortrag nochmal)
+ auch bei Bestr. mit Nw (Die Behauptung des Kl. ... bestreitet der Bekl. mit NW.)
Einreden iSd ZPO
zB.: Rüge der Zuständigkeit
z.B.: Der Beklagte erhebt die Einrede der Verjährung - was zwischen den Parteien unst. ist - und behauptet hierzu ...
die Erhebung als solche ist idR unstreiteig und muss
daher auch als solche kenntlich gemacht werden
daher kann man dies auch schon 'vor die Klammer'
in den unstr. Sachverhalt ziehen um Replik zu vermeiden
ggf. Replik
nur, wenn ohne Beklagten-
vortrag nicht verständlich
Erwiderungen auf Einreden des Beklagten
Daten
Erwiderungen auf Aufrechnung
Werklohnforderungen
übrige Prozessgeschichte
Beweisaufnahme
wenn Beweisbeschluss in der Akte
Das G. hat B. erhoben gem. Bew.Besch. vom [DATUM]. Wg. des Ergebnisses der BewAufn. wird auf SitungsPr v. Bez. gen.
sonst
Das Gericht hat Beweis erhoben durch [...]. Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf die Sitzungsniederschr. v. XY (Bl. 25 d.A.) Bezug genommen.
nicht: worüber!
(Klageänderungen)
idR schon zw. Anträgen geklärt
Zustelldaten
wenn Zinsen ab RHK gefordert
wenn Verjährung (P) ist
ggf. Datum der Zust. des Mahnbescheids
unstr. SV
str. Klägervortrag
Prozessgeschichte zum
Zustandekommen VU
ursprünglicher
Sachantrag
Der Kläger hat angekündigt zu beantragen, ...
Er beantragt, bei Vorliegen der ges. Vrss. ein VU im schriftlichen Vorverfahren zu erlassen
1. Frist § 276, 2 ZPO Klausur . Erlass VU, 3. Zustellung (2x), 4. Einspruch jeweils mit Datum
§ 310 III ZPO Klausur - > Zustellung muss auch an Kl. erfolgen!
Anträge
Kl.: VU aufrechterhalten
Bekl.: VU aufheben und Klage abweisen
+ ggf. §§ 719 I ZPO Klausur , 707
[übrige Punkte] s.o.
unstr. SV
str. Klägervortrag
Prozessgeschichte zum Zustande-
kommen des geänderten Antrags
angekündigter / urspr. Sachantrag
behauptetes Erledigungsereignis + Datum
Anträge
Kl.: geänderter Antrag
oder wenn kein Antrag: 'Der Kl. erklärt den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt'
Bekl.: Klage abweisen
[übrige Punkte] s.o.
Widerklage aufgr.
von untersch. SV
unstr. SV
str. Klägervortrag zur Klage
Anträge zur Klage
str. Bekl.vorbringen zur Klage
Überleitung Widerklage
Widerbeklagend begehrt der Bekl. ...
unstr. SV zur Widerklage
str. Bekl.vortrag zu Widerklage
Anträge zur Widerklage
str. Klägervortrag zur Widerklage
Widerklage aufgr.
von gleichem SV
unstr. SV
str. Klägervortrag zu Klage und Widerklage
Anträge
Klageantrag
Antrag des Beklagten zu Klage
Widerklageantrag
Antrag des Kl. zu Widerklage
str. Bekl.vortrag zu Klage und Widerklage
Aufbau bei
(Hilfs-) Aufrechnung
(ggf. + Hilfswiderklage)
unstr. SV
str. Klägervortrag
Anträge
str. Beklagtenvortrag
Aufrechnung
Der Beklagte erklärt die unbedingte
/ hilfsweise Aufrechnung mit ...
Unstreitiges zur Gegenforderung
str. Beklagtenvorbringen zur Gegenforderung
str. Klägervorbringen zur Gegenforderung
Überleitung
Hilfswiderklage
Die Forderung, die der Beklagte hilfsweise aufrechnet, macht er zudem hilsweise widerklagend geltend
oder bei überschießender Wiederklage
... Er beantragt ferner widerklagend
Anträge zur
Hilfswiderklage
Bekl.
Kl.
ggf. Zulässigkeitsrügen des Klägers
Sachvortrag entfällt, weil schon oben dargestellt
übrige Prozessgeschichte
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