Tatbestand, § 313 II ZPO Klausur  (ZPO Klausur) Schema
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  • Tatbestand, § 313 II ZPO Klausur (ZPO Klausur)

    • Grobaufbau

      • Einleitungssatz

        • kurze Zusammen-

          fassung des Streits

          • z.B. 'Die Parteien streiten um

            Ansprüche aus einem Mietverhältnis'

        • keine Vorwegnahme der Anträge

        • Indikativ Präsenz

      • unstreitiger Sachverhalt

        • Indikativ Imperfekt

        • Übereinstimmend Vorgetragenes,

          Zugestandenes, Unbestrittenes

          • (P) Zugestehen durch Schwei-

            gen im letzten Schriftsatz?

            • geht Absicht zu bestreiten aus bisherigem Vortrag hervor?

            • im Zweifel, § 138 III ZPO Klausur ? Zugestanden

          • (P) Hinweispflicht des Gerichts?

            • nein, ureigene Aufgabe der Parteien

          • insb. auch erneuter

            Vortrag des Kl.

            • z.B.: am Schluss Stundung behauptet

            • ? antizipiert bestritten (§ 138 III ZPO Klausur 2.Hs)

        • Verweise nutzen

          • relevante AGB Vorschrift [..]. Im Übrigen wird auf ... verwiesen

          • bei Klageänderungen

      • streitiger Klägervortrag

        • Einleitung Indikativ Präsenz

          • Der Kläger behauptet...

        • Vortrag im Konjunktiv Perfekt

          • ... er habe ...

        • ggf. 'unstreitig' markieren, wenn einheitliche Darstellung sinnvoll

        • + unsubstantiiert Bestrittenes (§ 138 III ZPO Klausur )

          • Arg.: ist tats. bestritten und nur aus Rechtsgründen unwirksam

        • + unzulässigerweise mit Nichtwissen Bestrittenes (§ 138 IV ZPO Klausur )

      • Prozessgeschichte

        • immer: Rücknahme, Änderungen, Verweisung, VU, VB, Teil- Grund- Vorbehaltsurteil, unerl. Beweisanträge, Hinweise § 139 ZPO Klausur , Beitritt § 74 ZPO Klausur , Einverständnis mit § 128 II ZPO Klausur

        • bei Relevanz: Eingang / Zustellung d. Klage, Schriftsatzfristen, PKH Anträge (§ 276 III ZPO Klausur ), Anordnung schriftl. Vorverfahren, Verspätungs- Entschuldigungstatsachen

        • nie: Terminbestimungen, Streitverkündung ohne Beitritt, Wiedereröffnung d. mündl. VH (§ 156 ZPO Klausur ), fristger. Widerruf v. Vergleich, Streitwertbeschluss

        • Perfekt

          • hat ...

      • Anträge

        • Indikativ Präsenz

        • Krumme Anträge

          auslegen, verbessern

          • z.B.: Fahrgestellnummer fehlt, ergibt sich aber

          • kein Hinweis nach § 139 II 1 ZPO

            • Nebenentscheidungen nicht von Hinweispflicht erfast

        • Zinsen seit dem .. [konkretes Datum]

          • Ausnahme: wenn ab Tag der RHK gefordert so aufschreiben und dann in EntschGr. kurz auslegen

        • Zahlung an wen?

          • immer hinschreiben

      • streitiger Beklagtenvortrag

        1. Klageleugnen

          • keine erneute Erwähnung

            iSv reiner Negation

            • einfach Bestrittenes darf nur 1x auftauchen (beim Beweispflichtigen)

              • sauber trennen, nicht auf Schriftsätze verlassen!

            • qualif. Bestrittenes kommt 2x (also auch in Beklagtenvortrag nochmal)

              • + auch bei Bestr. mit Nw (Die Behauptung des Kl. ... bestreitet der Bekl. mit NW.)

        2. Einreden iSd ZPO

          • zB.: Rüge der Zuständigkeit

          • z.B.: Der Beklagte erhebt die Einrede der Verjährung - was zwischen den Parteien unst. ist - und behauptet hierzu ...

          • die Erhebung als solche ist idR unstreiteig und muss

            daher auch als solche kenntlich gemacht werden

            • daher kann man dies auch schon 'vor die Klammer'

              in den unstr. Sachverhalt ziehen um Replik zu vermeiden

      • ggf. Replik

        • nur, wenn ohne Beklagten-

          vortrag nicht verständlich

          • Erwiderungen auf Einreden des Beklagten

            • Daten

          • Erwiderungen auf Aufrechnung

          • Werklohnforderungen

      • übrige Prozessgeschichte

        • Beweisaufnahme

          • wenn Beweisbeschluss in der Akte

            • Das G. hat B. erhoben gem. Bew.Besch. vom [DATUM]. Wg. des Ergebnisses der BewAufn. wird auf SitungsPr v. Bez. gen.

          • sonst

            • Das Gericht hat Beweis erhoben durch [...]. Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf die Sitzungsniederschr. v. XY (Bl. 25 d.A.) Bezug genommen.

              • nicht: worüber!

        • (Klageänderungen)

          • idR schon zw. Anträgen geklärt

        • Zustelldaten

          • wenn Zinsen ab RHK gefordert

          • wenn Verjährung (P) ist

            • ggf. Datum der Zust. des Mahnbescheids

      • unstr. SV

      • str. Klägervortrag

      • Prozessgeschichte zum

        Zustandekommen VU

        1. ursprünglicher

          Sachantrag

          1. Der Kläger hat angekündigt zu beantragen, ...

          2. Er beantragt, bei Vorliegen der ges. Vrss. ein VU im schriftlichen Vorverfahren zu erlassen

        2. 1. Frist § 276, 2 ZPO Klausur . Erlass VU, 3. Zustellung (2x), 4. Einspruch jeweils mit Datum

      • Anträge

        • Kl.: VU aufrechterhalten

        • Bekl.: VU aufheben und Klage abweisen

      • [übrige Punkte] s.o.

      • unstr. SV

      • str. Klägervortrag

      • Prozessgeschichte zum Zustande-

        kommen des geänderten Antrags

        1. angekündigter / urspr. Sachantrag

        2. behauptetes Erledigungsereignis + Datum

      • Anträge

        • Kl.: geänderter Antrag

          • oder wenn kein Antrag: 'Der Kl. erklärt den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt'

        • Bekl.: Klage abweisen

      • [übrige Punkte] s.o.

    • Widerklage aufgr.

      von untersch. SV

      • unstr. SV

      • str. Klägervortrag zur Klage

      • Anträge zur Klage

      • str. Bekl.vorbringen zur Klage

      • Überleitung Widerklage

        • Widerbeklagend begehrt der Bekl. ...

      • unstr. SV zur Widerklage

      • str. Bekl.vortrag zu Widerklage

      • Anträge zur Widerklage

      • str. Klägervortrag zur Widerklage

    • Widerklage aufgr.

      von gleichem SV

      • unstr. SV

      • str. Klägervortrag zu Klage und Widerklage

      • Anträge

        • Klageantrag

        • Antrag des Beklagten zu Klage

        • Widerklageantrag

        • Antrag des Kl. zu Widerklage

      • str. Bekl.vortrag zu Klage und Widerklage

    • Aufbau bei

      (Hilfs-) Aufrechnung

      (ggf. + Hilfswiderklage)

      • unstr. SV

      • str. Klägervortrag

      • Anträge

      • str. Beklagtenvortrag

      • Unstreitiges zur Gegenforderung

      • str. Beklagtenvorbringen zur Gegenforderung

      • str. Klägervorbringen zur Gegenforderung

      • Überleitung

        Hilfswiderklage

        • Die Forderung, die der Beklagte hilfsweise aufrechnet, macht er zudem hilsweise widerklagend geltend

        • oder bei überschießender Wiederklage

          • ... Er beantragt ferner widerklagend

      • Anträge zur

        Hilfswiderklage

        • Bekl.

        • Kl.

      • ggf. Zulässigkeitsrügen des Klägers

        • Sachvortrag entfällt, weil schon oben dargestellt

      • übrige Prozessgeschichte

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