
- Darstellung einer Beweisaufnahme in der Klausur
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Beweiswürdigung bei un-
ergiebigen BA vermeiden!
z.B.: wenn Zeuge eh nichts gesehen hat, dann
darf ich zur Glaubwürdigkeit kein Wort sagen
falsch: Der Zeuge XY konnte nicht mehr sagen / wusste nicht mehr
weil man nur weiß, dass er das gesagt hat
§ 286 BGB zitieren
Vermutungen / Beweislast im Palandt immer am Ende der Vorschrift!
bei Widerspruch: 'Die Kammer sieht sich außer Stande, hier einer Zeugenaussage den Vorzug zu gewähren'
2 Seiten schreiben!
Schwerpunkt
Plausibilität
immer bewerten!
auch wenn (-)
Detailwissen
Eigene Interessen
in sich geschlossen / widerspruchsfrei / lebensnah
Wahrnehmungsfähigkeit / bereitschaft
Der Umstand, dass der Zeuge weiter hinten stand, hat seine .. nicht beeinträchtigt.
Dabei hat die Kammer nicht unberücksichtigt gelassen, dass Zeuge der Bruder des Kl. ist. Aufgrund der Rspr. des BGH zu Sympathiepersonen ...
keine Nähe zur Partei / Neutralität
Aufbau Beweiswürdigung- 1. Beweisbedürftigkeit
- 2. Welche Beweismittel liegen zum Beweis der zu beweisenden Tatsache vor?
- 3. Beweisergiebigkeit des Beweismittels
- das Beweismittel beweist die zu beweisende Tatsache direkt
- bereits Ausfüllen von Tatbestandsmerkmalen
- Beweismittel belegt mit anderen Beweismitteln Umstände, die das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals als wahrscheinlich erscheinen lassen
- Indizienbeweis
Besonderheit bei Zeugen- Glaubhaftigkeit
- bezieht sich auf die Aussage
- Glaubwürdigkeit
- bezieht sich auf die aussagende Person
Kennzeichen für wahre/falsche Aussage