
10460
- ZVR Klausur ausAnwaltssicht (Anwaltsklausur Zivilrecht)
- Sperrwirkung der Rechtsbehelfe
- § 766 ist nicht kombinierbar, da Beschluss
- Einziehungsklage
- wenn im laufenden Prozess (und daher) verpätete Drittschuldnererklärung § 840 abgegeben wird und ergibt, dass Forderung nicht mehr besteht (oder einredebehaftet ist, § 404 analog)
- Klageumstellung auf SE-Anspruch, § 840 II S.2
- Zuständigkeit aus § 264 Nr.3
- Schaden: Kosten der nutzlosen Rechtsverfolgung
- Verschulden: Zurechnung des Anwalts, § 85 II
- + Beweislastumkehr, § 280 I S.2 BGB analog
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