
10509
- Tatsachengrundlage des Zivilurteils
- Beweisbedürftig
- Präklusion und Bindung
- 282, 296
- DefinitionVerspätung, wenn neuer Termin nötig bei Berücksichtigung str. entscheidungserheblicher TS
- entscheidungsreif
- Beweisaufnahme nötig
- Flucht in...
- Säumnis
- 1. Verzögerung geheilt (342), da ag. Gesetz
- 2. Verzögerung im Einspruchstermin (341a), wenn dieser nicht ausreicht
- Barrieren: 344, 707, 719, 708 Nr. 2
- Widerklage
- Klageerweiterung
- Verschulden vermutet
- 767 II
- 322
- bei Einrede der Gestaltbarkeit im Vorprozess
- erhebliche TS
- auch mittelbare Hilfs-TS
- Indizien für Haupt-TS
- oder des Beweises zur Verwertbarkeit/Überzeugungskraft des BM
- für tats Vermutung
- Definitionfür Schlüssigkeit der Klage bzw. Einwendungen dagegen relevant
- 287 Schätzung mgl?
- 291
- strittig
- je nach (substantiierter) Darlegung
- für Darlegungslast vgl Beweislast
- Gegenvortrag/BA (hilfsw) zu eigen gemacht
- pauschal für neg TS genügt
- wenn (-): was hätte vortragen müssen
- 138 III, IV, 288 (auch im eV / UrkProz), pauschal bestritten
- Abgrenzung (Schweigen -) wg Bindungswirkung 290
- 307 f. auch auf RLiche Folgen (vgl Geständnisfunktion des VU)
- bewiesen
- Beweislast
- formell (subj) = wer muss? materiell (obj) = zu wessen Lasten geht fehlender Nachweis?
- SR: form = v.A.w., mat = Unschuldsvermutung ÖR: form = v.A.w., mat = je nach Günstigkeit
- Definitiongrds. Anspruchsinh Entstehungs-TBM, Gegner Einw/Einr + außergewöhnliche Entstehungshindernisse (Ansprnormth)
- 323 K für alle TS
- normierte BLU
- Beispielz.B. 280 I 2, 282 (RGedanke alg), 285, 311a II 2 BGB
- 186 StGB
- 476 als Ausnahme zu 363 BGB
- ungeschrieben
- Sphäre im VertragsR
- Arzt- und Produzentenhaftung: Dokumentationspflichten
- str schuldhafte Beweisvereitelung RGedanke 444, a.A. 286 I
- Anscheinsbeweis
- Vereinbarungen nach 242, 138, 309 Nr. 12 BGB
- 286 I: freie Beweiswürdigung
- Definitionohne Beweisregeln zur vollen Überzeugung des Gerichts von Wahrheit = Vollbeweis als RegelBMaß
- ohne Beweisregeln
- II: Gesetzliche Beweisregel
- 292 ZPO: grds bis zum Beweis des Gegenteils
- Gegenbeweis
- zB.: 440 2, 938, 1006 I 1, 1117 III, 1253 II, 891, 1362 BGB; 1 II HGB
- unwiderlegbar: 267, 417, 739
- Urkunden
- 437 ff. für Echtheit und Existenz
- 415, 417-418 Öfftl
- 1 IV VwVfG
- 417 über amtl Entsch
- 415 II alg
- 418 Auffang
- III (-) → 286 I: ZA aus StrafVerf
- 415 bei WE: dass Erklärungen richtig und vollständig beurkundet = formelle Beweiskraft
- 286 I: inh richtig = mat Beweiskraft
- 139 IV 3 Akteninhalt, 165 Prot, 314 TB, 174 ZU, Strafurteile 190 StGB
- 416 Priv
- dass geäußert und abgegeben
- 286 I: Richtigkeit, Randdaten
- volle Überzeugung von Wahrheit
- auch mittelbar = B-Erleichterung durch Verlagerung des B-Themas
- tatsächliche Vermutungen
- bei individueller Entscheidungsfreiheit
- Urk: Vermutung, dass zw. Parteien gewollt, richtig und vollständig Quittung, dass übergeben
- Anscheinsbeweis bei Kausalabläufen
- Definitionfür die zu beweisende TS nach der Lebenserfahrung regelmäßig typischer Geschehensablauf
- kann.. geschl werden. Es ist bekanntermaßen so...
- 371a I ZPO einzig ges. Norm
- bis zur Erschütterung durch Angriff der TS oder Darlegung atypischen Ablaufs
- bes Umst d EinzF, die ausnw ersch, w nicht vorgetr und sind auch sonst nicht ersichtlich
- auch mittelbar aus Indizien-TS = TB-fremde
- DefinitionWürdigung in Gesamtschau lässt ausnahmsweise sicheren Schluss auf Haupt-TS zu
- 287 + 294
- überwiegende WS nach Gesamtschau genügt
- 287: 'wird vom Gericht geschätzt/ angenommen, dass..:'
- für Schäden (UnfKoPauschale), insb entgangenem Gewinn (252.2) + haftungsausf Kausalität
- 448 leichter mgl
- 294 I, 920 II, 936: 'die nicht unbeträchtlcihe WS'
- Z/P/S und 141
- obj. pos/neg (un)ergiebig = Bestätigung des Beweisthemas
- 3. SV in BA = neue TS
- RLiche Relevanz vorab hilfsweise prüfen → hilfsweise zu eigen gemacht?
- Aussageinhalt darstellen
- glaubhafte TS-Schild
- würdigen: Wahrnehmung-Mglkt/ -Fähgkt/ -Bereitschaft, schlüssig, detailliert, lebensnah
- widersprüchlich, ungenau
- glaubwürdiger Z/S/P = obj. Wahrheitsgehalt
- subj. Wahrheit (Irrtum)
- z.B. einseitige Begünstigungstendenz
- bei vernünftigen Zweifeln non liquet
- z.B. durch Gegenbweis der nicht belasteten Partei zur Erschütterung des Hauptbeweises
- Beweisfällig
- Beweislast darstellen
- ergab zur Überzeugung d Ger... Hierzu gelante Ger durch... Das Ger sieht keinen Anlass, an Richtigkeit zu zeifeln...
- BL egal, da Einheitlichkeit der BA, sogar durch Gegenzeuge wenn zu eigen gemacht
- Beweismittel
- 1. zulässig
- 284.1: Strengbeweis nach 335 ff. SPAUZ für Materielles R
- 273 II Nr. 2 amtl Auskunft
- P-Vernehmung
- 141 Anhörungspflicht vAW als Substantiierung bei Beweisnot wg Waffengleichheit
- nat vs jur P mit MA als Z
- 59 f., 62, 69, vertrber Organe 455 I
- subsidiär
- 287 I 3 über eig. Schaden
- Urkunde
- 142, 421 ff. auf Vorlage
- Z auch Sympathieperson
- AS + SV, 144
- Freibeweis
- im Zweifel zu Lasten des Begünstigten (auch Angeklagten!)
- durch eidesstattl Vers, tel Befragung etc.
- Fälle
- ProzVss 56 oder BA vAw
- P-Einverständnis 284.2
- 495a, 313a
- 294: Glaubhaftmachung wo gesetzlich eröffnet
- WE 236 II 1, eV/Arrest 920 II. 936, selbst BVerf 487 Nr. 4, 44 II 1, 406, 511 II Nr. 1, III
- zus durch eidesstattl/anwaltl Vers etc., aber nur wenn präsent 294 II
- BVV
- z.B. ZVR 383
- tats unmgl
- 2. ordnungsgemäß beantragt
- 371. 373, 403, 420 445: muss als BM benannt werden
- 3. Anordnung durch Beschluss (358a f., 450)
- oder 485 ff → 490
- vAw (287 iVm) 448
- Ausforschungsbeweis
- Beweis angetreten
- beweisfällig
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