
10516
- Prüfung der sukzessiven Mittäterschaft, § 25 II StGB
- DefinitionSchema § 25: Voraussetzungen
- Keine Tatbeendigung
- Kommunikative Herstelung einer einvernehmlichen Tatfortführung
- Leistung wesentlicher Tatbeiträge
- Kein abgeschlossenes Tatgeschehen
- (P) Grenze zum Abschluss
- h. M.: Bis zur Tatbeendigung Beendigungstheorie
- Arg.: Deliktsphase dauert bis zur mat. Beendigung an
- Arg.: Gesetz bezeichnet mit Vollendung nur mat. Mindestmaß des zur TB-Erfüllung notwendigen Unrechts
- Con.: Beendigungsphase zu unbestimmt
- Con.: Verstoß gegen Art. 103 II GG
- a. A.: Bis zur Tatvollendung Vollendungstheorie
- Arg.: Mangels tatbestandsmäßiger Handlung keine TB-Verwirklichung mehr
- Arg.: Tatentschluss unmöglich. da Tat bereits begangen
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