
10794
- Besonderheiten: Stufenklage, § 254 (ZPO)
- Rubrum
- Teilurteil (§ 301) bzw. Schlussurteil
- Tenor
- Entscheidung in Klausur nur über eine Stufe
- aber: wenn Stufe 1, 2 schon (-) dann Schlussurteil über alle Anträge!
- ggf.: 'Die Kosten bleiben dem Schlussurteil vorbehalten'
- TB
- ggf. Stufen 1/2 in Prozessgeschichte erwähnen
- NE
- Kosten nach § 44 GKG
- Begründetheit
- ZLK
- Streitwert Stufe 1 und 2: 1/4 des vermuteten Anspruchs
- ggf. Schätzung, § 3
- aber: für Zuständigkeit kommt es nur auf den höchsten Teilwert (= Leistungsantrag) an, da wirtsch. Identität
- gem § 254 besondere Form der Klagenhäufung (§ 260)
- Bezifferung (Stufe 3) ist keine Klageänderung (§ 264 Nr.2)
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