Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG Schema
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  • Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG

    • (P) Hemmung des zeitl. begrenzten Fahrverbots, bei Nichtabgabe des FS wg. angeblichen Verlusts des Führerscheins

      • typische Schutzbehauptung des Beschuldigten

      • h.Lit.: Fristbeginn am Tag des (angebl.) Verlustes

      • h.Rspr.: Fristbeginn erst mit Abgabe der eidesst. Versicherung

Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG Schema

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