
10970
- Strafbefehlsverfahren, beschleunigtes Verfahren
Strafbefehl
bei Straferwartung < 720 Tagessätze Geldstrafe
summarisches Verfahren
Einspruch möglich, § 410 StPO
uU begrenzt auf Tagessatzhöhe
Taktik: der StA freut sich, dass kein große Extraarbeit
Unterschied: hier keine
Hauptverhandlung
beschleunigtes
Verfahren, § 417 StPO
wenn
Verfahren vor Strafrichter / Schöffengericht
einfacher Sachverhalt und klare Beweislage
idR wenn Freiheitsstrafe < 1/2 Jahr
Vereinfachungen
Ladungsfrist: 24 Stunden
mündliche Anklageerhebung möglich
Zeugenvernehmung kann durch Verlesung ersetzt werden
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