Dogmatische Grundlagen des Rücktritts, § 24 StGB Schema
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  • Dogmatische Grundlagen des Rücktritts, § 24 StGB

    • Grundlagen zu Dogmatische Grundlagen des Rücktritts, § 24 StGB

      • Zweck: Ausgleich der Vorverlagerung durch unm. Ansetzen

      • dogmatische Begründung

        • h. M.: Kompensiert Erschütterung der Rechtsgemeinschaft (Strafzwecktheorie)/Kehrseite der Eindruckstheorie

          • Der BGH begründet hier die Straflosigkeit des Rücktritts mit dem Wegfall des Strafzwecks. Sofern der Täter freiwillig von der Versuchsausführung zurücktritt, zeigt er ja gerade, dass er nicht genügend 'rechtsfeindlichen Willen' in sich trägt. Strafe ist in solchen Fällen weder spezial- noch generalpräventiv erforderlich.
        • e. A.: Straferlass Anreiz zur Umkehr/Opferschutz Theorie der goldenen Brücke (kriminalpolitische Theorie)

        • a. A.: Verdiente Belohnung für freiwillige Tatumkehr (Verdienstlichkeitstheorie)

        • Klausur: Argumentationspotential

      • Rechtsnatur

        • h. M.: Strafaufhebungsgrund

        • a. A.: Schuldaufhebungsgrund

      • Klausur:

        • Nur bei versuchten Delikten

          • Nach Vollendung: ggf. tätige Reue ( §§ 306 StGB e, 142 IV, 320 II)
        • Wie viele Täter?

        • Standort: Nach der Schuld

        • Individuelle Prüfung, da persönlicher Strafaufhebungsgrund

        • Deliktsbezogenheit

Dogmatische Grundlagen des Rücktritts, § 24 StGB Schema

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