Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB Schema
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  • Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB

    • Schema § 231 StGB :

      Prüfung

      1. Teilnehmer einer

        Schlägerei

        • 3 oder mehr Personen

        • Teilnehmer ist auch der, der sich vor der entscheidenden Handlung entfernt hat

        • Schlägerei kann auch dann vorliegen, wenn

          jeweils nur 2 Personen auf einmal kämpfen

          • wenn Zusammenhang

      2. schwere KV (i.S.d § 226 StGB )

        - - - - - - - - oder - - - - - - -

        Tod eines Menschen

        • objektive Bedingung der

          Strafbarkeit (= Vorsatz egal)

      3. Kausalität

        • Die Folge muss zu einer Phase eingetreten

          sein, in der noch 3 oder mehr Teilnehmer kämpfen

          • Arg.: Schlägerei setzt begriffsnotwendig mind. 3 Personen voraus

    • Grundlagen

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