
11585
- Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB
- Schema § 231 StGB :
Prüfung
Teilnehmer einer
Schlägerei
3 oder mehr Personen
Teilnehmer ist auch der, der sich vor der entscheidenden Handlung entfernt hat
Schlägerei kann auch dann vorliegen, wenn
jeweils nur 2 Personen auf einmal kämpfen
wenn Zusammenhang
objektive Bedingung der
Strafbarkeit (= Vorsatz egal)
Kausalität
Die Folge muss zu einer Phase eingetreten
sein, in der noch 3 oder mehr Teilnehmer kämpfen
Arg.: Schlägerei setzt begriffsnotwendig mind. 3 Personen voraus
Grundlagen
zu Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGBBewerte diese Mindmap:
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