
- Rechtsquellen des Völkerrechts
Art. 38 I IGH-Statut
Verträge (a)
Bsp.: WVK, UN-Charta
Vereinbarungen, mit denen Staaten und andere Völkerrechtssubjekte ihre
Beziehungen auf völkerrechtlicher Ebene regeln.
Verträge mit Privaten auf Völkerrechtsebene
Gentlemen's Agreement
bilateral / multilateral
universell / regional
Elemente: Staatenpraxis (consetuedo) + Rechtsüberzeugung (opinio iuris)
allgemeine Rechtsgrundsätze (c)
Bsp.: völkerrechtliche Haftung, Wiedergutmachung,
ungerechtfertigte Bereicherung, Treu und Glauben, Estoppel-Prinzip
gemeinsame Rechtssätze aus nationalem Recht
Rechtserkenntnisquellen (d)
Lehrmeinungen der fähigsten Völkerrechtler
richterliche Entscheidungen
keine Rechtsquellen im eigentlichen Sinne,
sondern Hilfsmittel für den Nachweis völkerrechtlicher
Normen
International Law Association(ILC)
Einseitige
Akte
Bsp.: Zustimmung,Versprechen,Verzicht,
Anerkennung
soft law
unverbindliche Prinzipienerklärung
(moralische Verpflichtung)
Grauzone zwischen unverbindlicher Proklamation
und rechtsverbindlicher Festlegung.
Bezieht sich heute vorallem auf Verhaltensstandards, die
nach den Vorstellungen internationaler Organisationen
oder Staatenkonferenzen einer guten Übung entsprechen.
ius cogens -
zwingendes Recht
Bsp.: Verbot des Angriffskrieges, elementare
Menschenrechte, Völkermord,
Selbstbestimmungsrecht der Völker
Resolutionen der Un-Generalversammlung
keine Rechtsverbindlichkeit,
nur Empfehlung