
13391
- Anerkennung im Völkerrecht
- DefinitionAnerkennung = Willenserklärung eines Staates, dass eine bestimmte Rechtslage als bestehend anerkannt wird.
- nach h.M. einseitiges Rechtsgeschäft
- Formen der Anerkennung
- ausdrücklich
- konkludent
- BeispielAufnahme diplomatischer Beziehungen; Offizieller Verkehr der Staatschefs, Abschluss bilateraler Abkommen
- Beispielnicht durch Beteiligung an multilateralen Verträgen, Mitgliedschaft in IO (aißer positive Abstimmung über Zulassung eines Staates)
- Anerkennung von Staaten
- frühzeitige Anerkennung = Intervention in innere Angelegenheiten
- Voraussetzung: Anerkennung erst möglich,wenn 3 Elemente vorliegen
- konstitutive Theorie
- Anerkennung begründet die Staatseigenschaft
- deklaratorische Theorie
- Anerkennung = formale Bestätigung, dass das Gebilde die Staatselemente aufweist
- Anerkennung von Regierungen
- Voraussetzungen: 1. tatsächliche Herrschaft über Territorium 2. kein nennenswerter Widerstand mehr vorhanden 3. Regierung muss von beachtlichem Teil der Bevölkerung getragen werden
- Stimson-Doktrin: 'Es darf keine Situation anerkannt werden, die unter Verletzung des Völkerrechts entstanden ist'
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