
13598
- Vorsatzdelikt
- Definitionwenn T durch seine Handlung
- sich diese in dem Erfolg niedergeschlagen hat (Risikozusammenhang)
- Fahrlässigkeitsdelikt
- Definitionwenn sich
- gerade das rechtlich missbilligte Verhalten des Täters
- in tatbestandskonformer Weise
- in der verursachten Folge niedergeschlagen hat
- objektiver Zurechnungszusammenhang durch objektiven
- Pflichtwidrigkeitszusammenhang
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