Schema
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    • Gegenwärtiger

      • Definition
        ist der Angriff, der

        • unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch fortdauert

      • beendeter Angriff

        • Definition
          wenn er seinen tatsächlichen Abschluss gefunden hat

      • P: antizipierte Notwehr durch Selbstschutzeinrichtung

        • bei entsprechenden Warnungen

          • eigenverantwortliche Selbstgefährdung
        • ohne entsprechende Warnungen

          • zwar vor Beginn des Angriffs eingerichtet
          • aber erst im Zeitpunkt des Angriffs wirkend
    • rechtswidriger

      • Definition
        ist der Angriff, wenn

        • h.M.:

          • der Betroffene ihn nicht zu dulden braucht
          • Erfolgsunwert reicht
        • a.A.:

          • er im Widerspruch zur Rechtsordnung steht
          • verlangt zusätzlich Handlungsunwert
      • Notwehr gegen Notwehr

    • Angriff

      • Definition
        ist

        • jede Bedrohung

          • Putativnotwehr
        • rechtlich geschützter Interessen

          • Definition
            ist
            • jedes Individualrechtsgut oder rechtlich anerkannte Interesse des Angegriffenen oder eines Dritten
              • Ausn.: Vermögen
                • Arg.: Zwangesetzliche Schuldverhältnisseollstreckungsmonopol d. Staates
          • Güter der Allgemeinheit / R'Ordnung als solche
            • RückAusn.: wenn der Einzelne hieran teilhat
        • durch menschliches Verhalten

          • auch: Unterlassen
        • gleichgültig, ob die Bedrohung bezweckt oder gewollt ist

    • auf den Verteidiger oder einen Dritten

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