
13622
- Notwehrprovokation
- Absichtsprovokation
- RF: Ausschluss der NW?
- h.M,
- (+)
- Arg.:
- h.M.
- Rechtsmissbrauch
- a.A.
- Verteidigung der R'Ordnung fehlt
- a.A.
- verkappter Angriff / Selbstgefährdung
- a.A.
- ähnlich d. Einwilligung: Verzicht auf R'Güterschutz
- a.A.:
- (+)
- wenn Ausweichen möglich, sonst
- (-)
- m.M.:
- (-)
- Arg.: Provozierter hat sich verleiten lassen und so den Boden der R'Ordnung verlassen
- provozierendes Vorverhalten:
- muss nicht rw sein; Hänseleien / Stichelein genügen
- ABER: gerade auf Schaffung der NW-Lage gerichtet
- unabsichtlich
- vorwerfbar
- Grenze
- h.L.:
- rechtswidriges Vorverhalten
- Rspr.:
- sozialethisch vorwerfbares Verhalten, das seinem Gewicht nach einer schweren Beleidigung gleichkommt
- Provoktationszusammenhang
- objektiv
- enger zeitlich-räumlicher Zusammenhang
- subjektiv
- nach Kenntnis des T zur Provokation geeignet
- rechtlich erlaubtes Verhalten
- sittlich neutrales Verhalten
- provozierte Notwehrlage
- Bezugspunkt: R'Güter des Provozierten
- RF: Beschränkung der NW?
- h.M,
- (+)
- Umfang d. Beschränkung
- h.M.:
- Drei-Stufen-Modell
- Ausweichen
- Schutzwehr
- Trutzwehr
- Arg.: Rechtsbewährungsprinzip verringert
- RF:
- im Ausnahmefall kann auch die Tat des Provokateurs gerechtfertigt sein
- P: Strafbarkeit wg. FLK?
- h.L.:
- Rechtfertigung beseitigt den Erfolgsunwert
- (-)
- a.A.
- actio illicita in causa
- zeitliche Vorverlagerung des Handlungszeitpunktes auf Provokation
- (+)
- i.E. gleich:
- Rspr.
- allgemeine FLK-Regeln
- (+)
- Arg.: Kausalkette wird nicht durch Hinzutreten weiterer Ursachen unterbrochen
- con.: eigenverantwortliche Selbstgefährdung
- a.A.:
- Anwendung d. Verhältnismäßigkeitsprinzips
- Arg.: ähnlich eine Defensivnotstand
- a.A.:
- Angriff nur mit schonenden MItteln
- Arg.: Grantenstellung aus Ingerenz
- m.M.:
- (-)
- Arg.: Mitverantwortung kein tragfähiger Grund für Verschlechterung der Rechte
- s.u.
- Abwehrprovokation
- T überrüstet sich
- RF: Beschränkung der NW?
- e.A.:
- vosätzlich
- (+)
- fahrlässig
- (-)
- Arg.: Parallele zur Absichtsprovokation
- a.A.:
- immer
- (-)
- Arg.: der Konflikt als solcher ist dem Verteidigenden nicht zuzurechnen
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