
13634
- erklärte
- rechtliche Zulässigkeit
- Inidividualrechtsgut
- R'Güter der Allgemeinheit
- Leben
- Erklärung des zur Disposition berechtigten
- vor der Tat erklärt und
- zur Tatzeit fortbestehen
- Wirksamkeit der Erklärung
- Einwilligungsfähigkeit
- Definitionsetzt voraus,
- dass der Rechtsgutsträger
- nach seiner geistigen und sittlichen Reife imstande ist,
- Bedeutung und Tragweite des gegen ihn gerichteten Eingriffs
- und des Verzichts auf den Schutz des Rechtsguts
- zu erkennen und sachgerecht zu beurteilen
- Maßstab
- grdstzl.
- anhand natürlicher Einsichts- und Urteilsfähigkeit
- zivR GeschFähigkeit
- ausnahmsw.
- bei Vermögenswerten
- §§ 107 ff. BGB analog
- bei Fehlen ggf. ersetzt durch gesezt. Vertreter
- Ernstlich und willensmangelfreie Zustimmung
- bei Fehlvorstellungen in Bezug auf
- Rechtsgut
- (-)
- über Folgen / Bedeutung / Tragweite
- Begleitumstände
- h.M.
- (-)
- a.A.
- (+)
- Zwecke / Motive / Sonst
- ärztl. Heilbehandlung
- § 630 e BGB
- Heilung durch ex-post ermittelten Willen ('hypothetische Einwilligung')?
- h.M.
- (+)
- Arg.: § 630 h Abs. 2 S. 2 BGB
- a.A.
- (+)
- a.A.
- (-)
- mutmaßliche Einwilligung
- bei KV: kein Sittenverstoß
- Schwelle?
- h.M.
- regelm.
- wenn ex-ante konkrete LGefahr
- Definitiones kommt darauf an,
- ob die Eingriff in die körperliche Integrität
- so schwer oder so lebensgefährlich ist,
- BeispielRauschgiftinjektion
- (-)
- BeispielS/M
- (-)
- solange nicht lebensgefährlich
- kann durch positiven / einsehbaren Zweck kompensiert werden
- BeispielNot-OP
- dass dadurch das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verletzt wird
- und deshalb ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Opfers
- durch den Einwilligungsausschluss legitimiert wird
- ausnahmsw.
- bei Schlägerei auch Begleitumstände ausreichend:
- Definitionwenn
- die abstrakt-generelle Eskalationsgefahr nicht durch Regularien von vornherein sicher begrenzt wird,
- Beispiel'Ehrenkodex'
- (-)
- die in ausreichend sicherer Werise für die Verhütung gravierender KV Sorge tragen.
- a.A.
- wenn schwere Folge i.S.d. § 226
- Krit.: auch unterhalb dieser Schwelle LGefahr möglich und somit Annäherung an Einwilligungssperre d. § 216
- a.A.
- wenn Beweggründe und Ziele sittenwidrig
- h.M.: Handeln in Kenntnis und aufgrund der Einwilligung
- mutmaßliche
- Subsidiarität
- Definitioneine mutmaßliche Einwilligung kommt in Frage, wenn
- nach der Sachlage eine wirksame Einwilligung nicht eingeholt werden kann, nach den Umständen aber zu erwarten ist, dass der Rechtsgutträger seine Einwilligung erteilt hätte, weil der Rechtsguteingriff in seinem Interesse liegt oder - Prinzip der Geschäftsführung ohne Auftrag -
- BeispielOP
- bei Lebensgefahr: vitale Indikation
- bei Komplikationen: akute Indikation
- weil er an der Rechtsguterhaltung kein Interesse hat - Prinzip des mangelnden Interesses -
- vorherige Befragung regelm. entbehrlich
- rechtliche Möglichkeit eines wirksamen R'Schutzverzichts
- alle höchstpersönlichen R'Güter
- § 228 beachten
- Übereinstimmung mit mutmaßlichem Willen
- subj. ex-ante Wille maßgeblich
- objektiv Kritierien ledigl. Inidizwirkung
- abweichender tatscächlicher Willen unbeachtlich, wenn T zuvor gewissenhaft geprüft hat
- subj, RFElement
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