
13702
- (+) bei
- Reserveursachen
- beim Vorsatzdelikt
- (+)
- Ausnahme: nur geringfügige Modifikation
- Täter kann sich nicht durch Fehlverhalten eines Ersatztäters entlasten
- Anknüpfungshandlungen Dritter
- Zurechnung gem. §§ 25 ff.?
- Außerhalb Täterschaft / Teilnahme:
- grdstzl. (-), wenn völlig neuer Steuerungsprozess, der innerlich nicht mehr mit der Ausgangsgefahr verknüpft ist.
- Ausnahmsweise (+), wenn
- T Garant für Schutz des RG vor Zugriff des NT
- Verletzung durch Retterhandlungen bei FLK
- Rückausnahme: Grob-FL Retterhandlung, da eigene Gefahrschaffung
- freiverantwortliche Selbstgefährdung
- (-)
- Schema: Grundsatz: Wer einen anderen vorsätzlich oder fahrlässig zu dessen freiverantwortlich gewollter und verwirklichter Selbstverletzung oder Selbstgefährdung veranlasst, diese ermöglicht oder fördert, macht sich nicht ohne Weiteres strafbar, wenn sich das mit der Selbstgefährdung bewusst eingegangene Risiko realisiert. Seine Strafbarkeit beginnt erst dort, wo er kraft überlegenen Wissens das Risiko besser erfasst als der sich Gefährdende.
- Definitionfreiverantwortlich, wenn sich das Opfer in Kenntnis der Tragweite für die Eingehung des Risikos und seiner möglichen Folgen entschieden hat.
- DefinitionSG liegt immer dann vor, wenn das Opfer selbt den letzten Schritt getan hat, durch den die Gefahr ausgelöst wurde.
- Fremdgefährdung
- (+)
- h.M.: Ausnahme beiSicherungsgeberzur Abwendung des von VT geschaffener Gefahr (BGH)
- a.A.: Roxin
- Unterlassen des O im Anschluss an Tat
- BeispielBsp.: Ablehnung einer lebensgefährlichen OP
- Verfolgungsfälle, wenn Verfolger hierzu verpflichtet
- BeispielBsp.: Unfall der verfolgenden P-Beamten
- Rettungsaktionen
- Rspr.: (+), wenn
- einsichtiges Motiv und
- nicht unvernünftig riskant
- Lit.: wenn zur Rettungshandlung rechtl. verpflichtet
- e.A. (+)
- a.A. (-)
- besondere Gefahrtragungspflicht
- Geg.-Arg.: können sich gerade nicht der Handlung entziehen
- Zweithandlung des T
- BeispielBsp.: 'Gnadenschuß' wegen Mitleids für den qualvoll am zuvor verabreichten Gift Sterbenden
- RF:
- Versuch der Ersthandlung (+)
- Vollendung der Zweithandlung (+)
- Autonomieprinzip
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