Schema
14601
    • Domain

      • rechtlich geschützter Vermögenswert

      • vergleichbar mit berechtigtem Besitz

      • Anspruchsgrundlage: § 823 Abs1. BGB(Verbessern nicht BGB)

        • Verletzung eines absoulten oder sonstigen Rechts

        • -hier: Domain als rechtlich geschützer Vermögenswert

        • Verletzungshandlung

        • -hier: Dispute-Eintrag durch K und D

          • to dispute= sich streiten
        • Haftungsbegründende Kausalität (Verletzung durch Schaden)

        • -hier: Registrierung des Dispute-Eintrags führt zu verringerten Verkehrs fähigkeit der Domain

        • Rechtswidrigkeit und Schulden

        • Rechtsfolge: Schadensersatz= Wiederherstellung des vorigen Zustands

        • -aber wohl auch §§ 862, 1004 BGB möglich

        • Admin-c: Administrativer Ansprechpartner → Natürlich Person (Domaininhaber juristisch möglich), entscheidet verbindlich

        • Tech-c: Ansprechpartner für technische Fragen

        • Zone-c: Betreuung der Name-Server der Domain

      • Domains und Domainstruktur von internationalen Playern bereitgestellt und kreiert

      • abgestimmt auf verschiedene organisative und unternehmerische Segmente

      • allgemein gilt je mehr Domainendungen eine Person besitzt desto defensiver ist sie aufgestellt

      • Vorgehen im Falle eines Streits

        • Nur Marken- und Namensrechte

        • Rechteinhaber muss vortragen, dass die Gegenseite

          • Keine Gegenrechte oder
          • Legitimes Interesse geltend machen kann
          • Domain bosgläubig registriert oder nutzt
        • Widerrufung eines Domainnames Art. 21 (EG) NR. 874/2004

          • Domainname anderen identisch oder verwirrend ähnelt, für den Rechte bestehen/
          • Domaininhaber registriert ohne Rechte oder berechtigtes Interesse geltend machen kann
          • böser Absicht registriert oder benutzt
          • Bosgläubigkeit: ausschließlicher Erwurb für Verkauf oder Verhinderung der Nutzung eines Anderen
            • MARKE: Hilft stärkt das Recht der Nutzung, aber klar zur Domain namentlich passen und Gattungsbegriff muss zur Tätigkeit der Internetadresse passen
        • Marke

          • Bezug zur Domain
          • Beschränkt sich auf Schutzbereich
            • Nationale Marke in angemeldetem Land stärker als EU-Marke
              • EU-Marke anmelden und betroffene Verkaufsländer ebenfalls anmelden
        • Vertragsstruktur bei Anmeldung einer Domain

          • Kunde -Hostingprovider
          • Kunde- Denic über Hostingprovider
        • Adressvergabe

          • Grundsätzlich nach Prioritätsprinzip
          • Löschungspflicht tritt ein in Fällen eindeutigen Missbrauchs
            • Domaingrabber allerdings gute Taktiken wie Weitergabe, etc
          • Schützung über
            • Dispute Eintrag (gilt nur für DE(-NiC)
              • Dritter hat ein Recht auf den Domainnamen (Glaubhaftmachung)
              • Geltend machen bei Inhaber
              • Folge
                • Domain einmalig für Eintrag nicht übertragbar für ein Jahr
            • Einstweilige Verfügung(.EU, ...)
              • Verfügungsanspruch
                • Anspruch gegen den Schuldner
              • Verfügungsgrund
                • Ohne die Verfügung wäre die Durchsetzung des Anspruchs gefährdet
              • Verfügungsgesuch
                • Grds. Beim Gericht der Hauptsache geltend zu machen
      • Domain

        • =Adresse der Webseite

        • technisch: Übersetzung der IP-Adresse

        • juristisch

          • relativ wirkendes Nutzungsrecht an einem best. Namen
          • verfassungsrechtlich geschützter Vermögenswert
      • Domain-Name

        • Recht der Namensvergabe

          • ICANN(Internet Corporation for Assigned names and numbers)
            • verwaltet technisch die Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Domain-Namen
            • fünf regionale Registries
              • z.B. RIPE NCC(Reseaux IP Europeens Network Coordination Center) in Amsterdam für die EU
              • Denic eG (Deutsches Network Information Center) für .de-Domains
    • Neuer Knoten

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