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    • Grundbegriffe

      • Was sind Daten?

        • Personenbezogene Daten (§ 3 Abs.1 BDSG)

        • Besondere Arten personenbezogener Daten

        • Sonderfall: IP-Adressen

      • Wichtige Rechtsnormen im BDSG

    • Grundprinzipien

      • Grundsatz des Bundesdatenschutzes § 4 BDSG

        • Erheben, Verarbeiten und Nutzen von personenbezogenen Daten ist verboten, es sei denn ..

      • Erlaubnistatbestand § 4 Abs.1 BDSG

        • Rechtsvorschrift

        • Einwilligung

          • Formale Vss. -Höchstpersönlich -Schriftform -Elektronischer Form -gesonderter Hinweis -Ausnahmen Inhaltliche Vss. -Frei Informationspflicht -Bestimmtheit -sensitive Daten
      • Einwilligung, § 4a BDSG

      • § 28 Abs.1 S. 1 NR.1 BDSG

        • Erhebung, Verarbeitung und Nutzung sind zulässig, soweit dies -notwendig... -...zur Erfüllung eines Schuldverhältnisses ... -mit dem Betroffenen ist

      • § 28 Abs.1 S.1 Nr 2 BDSG

        • Erhebung, Verarbeitung und Nutzung sind zulässig, soweit dies -erforderlich ... -... zur Wahrung berechtiger Interessen der verantwortlichen Stelle ist, ... -und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt

      • § 4 I BDSG: 'andere Rechtsvorschrift'

        • Betriebsvereinbarung kann bestimmte Verarbeitungsprozesse erlauben

          • Telefondatenverarbeitung
          • Zeiterfassung, Stempeluhr
          • Nutzung Mobilfunkgeräte
      • gesezliche Rechtfertigungen

        • zahlreiche weitere Rechtfertigungen vorhanden:

          • insbesondere für die geschäftsmäßigen Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung
          • Spezialgesetzliche Regelungen nicht vergessen, etwa im TMG oder TKG
    • Grundprinzipien II:

      • Transparenz: Klarheit für den Betroffenen

        • Das Prinzip ?Transparenz? beschreibt die Anforderung, dass jeder Betroffene wissen soll, dass Daten uber ihn erhoben werden.

      • Zweckbindung: Verwendung nur für den Zweck der Erhebung

        • Jeder Datenverarbeitung muss ein bestimmter Zweck zugrunde liegen.

      • VermeidungundSicherheit: Keine unnötige Exponierung von Daten

        • Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist stets an dem Ziel auszurichten, so wenige Daten wie moglich zu verarbeiten.

    • Pflichten der verantwortlichen Stelle

      • Anforderungen an Datenschutz-Einhaltung

      • Grundbegriffe

      • Grundprinzipien

      • Pflichten der verantwortlichen Stelle

      • Umgang mit Betroffenen und Behörden

      • Internationaler Datentransfer/ grenzüberschreitende Datenverarbeitung

      • Datenschutzbeauftragter

      • ..

        • § 9 BDSG verpflichtet zur Schaffung ausreichender

          • technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzniveaus
          • Überwachung des Dienstleisters, § 11 BDSG
          • Umfang der Maßnahmen: § 9 Satz 2 BDSG: Verhältnismäßigkeit → Abwägung: Schutzbedürftigkeit der Daten → Aufwand
            • Konkretisiert wird diese Verpflichtung durch die in der Anlagezu § 9 BDSG aufgestellten Anforderungen
        • technische und organisatorische Maßnahmen § 9 BDSG

          • Zutrittskontrolle
            • z.B. Zugangskontrolle durch Pförtner, Schlüsselregelung, Ausweisterminals, biometrische Kontrollsysteme
          • Zugangskontrolle zu Datenverarbeitungssyteme gegen Unbefugte
            • z.B. Benutzerverwaltung, Passwortvergabe, Einsatz von VPN, Einsatz Virenscanner
          • Zugriffskontrolle für Mitarbeiter/Befugte- Zugriff im Rahmen der Aufgabenstellung/Zugriffsberechtigung
            • Erstellung Berechtigungskonzept, Verwaltung der Zugriffsrechte durch Systemadministrator, Passwortvergabe)
          • Weitergabekontrolle
            • Sicherung der Übertragungswege
              • Maßnahmen zur Verhinderung unbefugten Zugriffs z.B. Verschlüsselung von Daten bei ele ktronischer Übertragung, verschlossene Transportbehälter bei Datenträgertransport)
            • Revisionsvermittlungesetzliche Schuldverhältnisseorgänge an Dritte
              • Dokumentation der Übermitllungsplanung
                • z.B. aktuelle Ubersicht uber: vorgesehene Datenempfanger, ubermittlungsfahige Daten und Ubermittlungsprogramme zur Revision durch externe Stellen
          • Eingabekontrolle
            • Moglichkeit der Feststellung der Person, die Daten eingegeben, verandert oder geloscht hat
              • z.B. automatisierte Protokollierung der Dateneingabe
          • Auftragskontrolle
            • Sicherstellung der weisungsgemaßen Auftragsdatenverarbeitung
          • Datentrennung
            • getrennte Verarbeitung von zu unterschiedlichen Zwecken erhobenen personenbezogenen Daten
        • Eckpfeiler aus § 9 BDSG

          • Verfügbarkeit
          • Vertraulichkeit
          • Integrität
          • Revisionssicherheit
          • Transparenz
          • dieser Schutz orientiert sich an dem Schutzbedarf der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten
      • Verpflichtungen der Mitarbeiter

        • § 5 Verpflichtungserklärung

    • Umgang mit Betroffenen und Behörden

      • Rechte des Betroffenen

        • Informationspflicht § 42a BDSG

        • Benachrichtigung § 33 BDSG

        • Grundsatz der Direkterhebung § 4 Abs.2 = Kenntnis

        • Auskunfsrecht § 19, 34 BDSG

          • personenbezogene Daten
          • Herkunft
          • Zweck der Speicherung
          • Scoring (Wahrscheinlichkeitswerte zu zukünftigen Verhalten des Betroffenen für Vertragesetzliche Schuldverhältnisseerhältnisse wichtig)
          • geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeicherte Daten (i.d.R. Auskunfteien)
          • Verfahren
            • nähere Bezeichnung soll erfolgen (präzise)
            • keine Frist, aber nur unverzügliche und schnelle Auskungstserteilung
            • Identitätsprüfung (str.)
            • auf Verlangen in Textform (außer: besondere Umstände),
            • verständlich
            • Speicherfrist
              • Herkunft, Empfänger bei Übermittlung von Persönlichkeitsprofilien für Werbezwecke 2 Jahre
              • Scoring Auskunft über letzte 6 Monate
        • Berechtigung § § 20, 35 BDSG

          • Berechtigung von nicht mit der Realität übereinstimmenden personenbezogenen Daten inst unabhängig von einem Ersuchen des Betroffenen
        • Löschung § § 20, 35 BDSG

          • d.h. Unkenntlichmachung ist jederzeit zulässig außer entgegenstehende schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder Aufbwahrungsfristen
          • Löschungspflicht bei
            • ? Unzulassigkeit der Speicherung,
            • ? besonders sensitiven Daten, wenn Richtigkeit nicht bewiesen durch verantwortliche Stelle,
            • ? Zweckwegfall im Fall der Datenverarbeitung fur eigene Zwecke,
            • ? geschaftsmaßig zum Zweck der Ubermittlung gespeicherten Daten, wennkeine Erforderlichkeit mehr besteht
        • Sperrung § § 20, 35 BDSG

          • d.h. Kennzeichnung, um weitere Verbreitung oder Nutzung einzuschranken, relatives Nutzungesetzliche Schuldverhältnisseerbot (Abs. 8)
        • Schadensersatz § 7,8 BDSG, 823 Abs.1

          • öffentlicher Bereich § 8
            • automatisierte Verarbeitung
              • Gefährdungshaftung (Vertrauen in den Staat)
          • nicht- und öffentlicher Bereich
            • automatisierte (und nicht-automatisierte) Verarbeitungsform → Exkulpationsmöglichkeit
              • Haftung für vermutetes aber wiederlegbares Verschulden
          • Problem: Nachweis des Schadens
      • Sanktionen

        • § 43 Abs. 1, 2 BDSG

          • ? Ordnungswidrigkeiten hinsichtlich unbefugtem Speichern, Verandern undUbermitteln von geschutzten personenbezogenen Daten
          • ? Bußgeld bis 50.000 € / 300.000 € bzw. wirtschaftlichen Wert ubersteigend
          • ? Speziellere Regelungen etwa in § 149 TKG und § 16 TMG.
          • ? Strafvorschrift
          • ? Obige Ordnungswidrigkeiten gegen Entgelt oder in Bereicherungsabsicht
          • ? Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe
          • ? speziellere Regelung etwa in § 203 StGB.
        • § 43 Abs. 3 BDSG-Geldbuße bis 50.000 €

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