
- §§ 312 312k BGB
- Schema § 312:
Anwendung
Unternehmen
liefert Waren oder DL
eingeschränkt bei Vermietung, Bank, Versicherungen,
sozialen DL, Reise, Beförderung, Lieferung etc. (§ 312 II, III BGB)
in elektronischen Verträgen
B2B + B2C
Art. 246c EGBGB
über Schritte zum Vertragsschluss
ob Vertragstext gespeichert und wie zugänglich für Kunde
wie Eingabefehler mit technischen Mitteln nach § 312i I 1 Nr. 1 BGB erkannt und korrigiert vor Abgabe der WE
Sprachen für Vertragsschluss
Verhaltenskodizes + elektronischer Zugang zu diesen
§ 312i I Nr. 3 BGB: Bestellbestätigung unverzüglich zustellen außer indiv Kommunikation
Beweislast
§ 312k II: liegt beim Unternehmen
Widerrufsbelehrung bis 1 Jahr aufbewahren!
B2C
BGB-InfoV nur bei Reiseveranstaltern
§ 312a Allgemeine Pflichten
III: Extrakosten nur bei ausdrücklicher Abrede, kein Opt-In
IV: Entgelt für Zahlungsmittel nur, wenn keine gängigen zumutbaren Gratisalternativen
V: Kundenhotline nur zu Selbstkosten
FernabsatzV
§ 312c: Definition
für Vertragesetzliche Schuldverhältnisseerhandlung und -abschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel
§ 312f Abschriften und Bestätigung
II 1: spätestens bei Lieferung oder vor Beginn der DL
II 2: mit Angaben nach Art. 246a EGBGB außer schon vor VSchluss auf dauerhaftem Datenträger
III: Vertragsbestätigung bei digitalen Inhalten mit Zustmmung des Verbrauchers, dass vor Widerrufsfrist begonnen
und Kenntnisbestätigung, dass Widerrufsrecht dadurch erlischt
Finanz-DL
Art. 246b EGBGB
Art. 246a EGBGB Infopflichten
§ 1 I i.V.m § 312d I BGB
Nr. 4: Gesamtpreis inkl. Steuern i.V.m. § 312e BGB
§ 1 II: bei Widerrufsrecht i.V.m. § 312g I BGB i.V.m. Anlage 1 Musterbelehrung
Bedingungen, Fristen, Verfahren zur Ausübung + Musterformular Anlage 2
Kostentragungspflicht nach Widerruf für DL und Wasser etc. nach § 357 VII BGB auf ausdrückliche
Aufforderung an Unternehmer, vor Ablauf der Widerrufsfrist mit Leistung zu beginnen
Kostentragungspflicht und -höhe für Rücksendung
ausschließen ohne Originalverpackung, bei Benutzung außer testen und bei vollständiger Leistung von DL bei Einverständnis
§ 1 III i.V.m. § 312g II 1 BGB
dass kein WIderrufsrecht nach Nr. 1, 2, 5 und 7 bis 13
dass und wann Widerrufsrecht vorzeitig erlischt nach Nr. 3, 4 und 6 und § 356 IV und V BGB
- Alternative: Nach Kauf informieren und auf 14-Tage-Geld-zurück-Garantie hinweisen
§ 2 erleichtert bei Reparatur
§ 3 erleichtert bei begrenzter Darstellungsmöglichkeit
M-Commerce
analog: auch erleichterter Einbezug von AGB vs. § 305 II BGB
§ 4: Anforderungen an Info
III: in angepasster Weise unter Nennung des Unternehmers
I: vor Abgabe der WE des Verbrauchers
Haken der Kenntnisnahme genügt nicht
§ 312j
I: spätestens bei Bestellungsbeginn, ob Lieferbeschränkungen und welche Zahlungsmittel
II: Art. 246a § 1 I 1 Nr. 1, 4, 5, 11 und 12 EGBGB
in hervorgehobener Weise unmittelbar vor Bestellung
III: bei Entgelt Button 'zahlungspflichtig bestellen' o.Ä.
IV: sonst kein Vertragsschluss
V: II-IV (-) bei nur individueller Kommunikation
Außer-Haus-Geschäfte
§ 312f I
§ 312a II i.V.m. Art. 246 EGBGB
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