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    • Begriffe

      • Abgaben

        • Steuern

          • Definition
            Legaldefinition in § 3 I AO
            • - Geldleistungen
            • - keine Gegenleistung
            • - hoheitlich auferlegt durch öffentlich-rechliches Gemeinwesen
            • - zur Erziehlung von Einnahmen (Fiskalzweck)
              • auch Lenkungszwecke, Einnahmen dann aber zumindest als Nebenzweck
        • Gebühren

          • Definition
            Definition
            • - Geldleistungen
            • - als Gegenleistung für eine besondere Leistung (konkrete Gegenleistung)
            • Verwaltungs- und Benutzungsgebühren
            • Äquivalenzprinzip = maximal Kostendeckung

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