
16527
- Begriffe
- Abgaben
- Steuern
- DefinitionLegaldefinition in § 3 I AO
- - Geldleistungen
- - keine Gegenleistung
- - hoheitlich auferlegt durch öffentlich-rechliches Gemeinwesen
- - zur Erziehlung von Einnahmen (Fiskalzweck)
- auch Lenkungszwecke, Einnahmen dann aber zumindest als Nebenzweck
- Gebühren
- DefinitionDefinition
- - Geldleistungen
- - als Gegenleistung für eine besondere Leistung (konkrete Gegenleistung)
- Verwaltungs- und Benutzungsgebühren
- Äquivalenzprinzip = maximal Kostendeckung
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