
17281
- Sonderfälle
- Qualifikation
- GrundTB (-), Quali (-)
- GrundTB (+), Quali (-)
- GrundTB (-), Quali (+)
- GrundTB muss wenigstens Versuchs-
Stadium erreichen, sonst wird
Quali wie gewöhnlicher TB behandelt
- Erfolgsqualifikation
- versuchte Erfolgsquali
- Grunddelikt (+), Erfolg nur versucht
- mind. Vorsatz: § 11 II
- erfolgsqualifizierter Versuch
- Grunddelikt versucht, Erfolg (+)
- nach Letalitätslehre undenkbar
- Regelbeispiel
- vollendeter GrundTB,
versuchtes Regelbeispiel- z.B. A will mit falschem Schlüssel einbrechen,
Tür war aber schon auf- e.A.: nur § 242
- Arg.: Wortlaut, § 22
spricht von TB
- a.A.: Indizwirkung kann
trotzdem eintreten- Arg.: früher waren alle
Regelbeispiele Qualis
- versuchter GrundTB,
vollendetes Regelbeispiel- z.B. A bricht in Galerie ein um Bild zu stehlen,
findet es aber nicht - unstreitig §§ 242 I, II, 22, 23 I, 12 II i.V.m. § 243 I S.2 (Nr. 1-7)
- versuchter GrundTB,
versuchtes Regelbeispiel- z.B. A will einbrechen und stehlen, Tür ist
aber offen und Bild nicht da- Regelbeispiel (+)
- Arg.: Tatbestandsähnlichkeit,
Gleichstellung gem. § 23 II - Arg.: früher war § 243
echte Quali
- a.A.: nur GrundTB
- Arg.: Wortlaut, § 22
spricht von TB
- Schema' position='right
- Vorprüfung
- Nichtvollendung
- Strafbarkeit des Versuches
- nach § 23: Verbrechen oder gesetzlich angeordnet
- § 12: Verbrechen
- Strafzumessungsregeln
- Qualifikationen
- Tatbestand
- Tatentschluss
- Vorsatz bzgl. aller obj. TB-Merkmale des § 22
- sonstige deliktsspezifische subj. TB-Merkmale des § 22
- unmittelbares Ansetzen
- Wenn der Täter aus seiner Sicht die Schwelle zum 'Jetzt-Geht's-Los' überschreitet
- ggf. Abgrenzungsprobleme besprechen
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
- Strafaufhebungsgründe
- v.a. Rücktritt vom Versuch (§ 24)
- Irrtümer ' position='right
- untauglicher Versuch
- Irrtum über tatsächliche Möglichkeit der TB-Verwirklichung
- Strafbarkeit ergibt sich aus Umkehrschluss von § 23 III
- grob unverständiger Versuch
- Strafbar, aber ggf. Strafmilderung nach § 23 III
- nach der Schuld prüfen
- abergläubischer Versuch
- z.B. Totbeten, Voodoo-Zauber
- Straflos
- Arg.: wer auf übersinnliche Kräfte vertraut, kann Tatgeschehen nicht beherrschen wollen
- strafloses Wahndelikt
- Irrtum über Existenz od. Reichweite von Verbotsnormen
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