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- Forseeability Rule
- Grundlagen zu Forseeability Rule
- Ursprungsfall
- BeispielHadley vs. Baxendale
- Baxendale hatte Schaft für Mühle zu spät repariert und war verantworlich
- Schaden extem hoch, weil kurze Erntesaison
- in Deutschland: Mitverschulden (§ 254 II BGB )
- Offenbarungspflicht
- Vorteil: Effizienzgewinn
- = 'information generating rule'
- High Risk Typen (Hadley) müssen sich offenbaren
- Ineffizienz (ohne Regel)
- Quersubventionierung
- Anbieter kann Gruppen nicht unterdscheiden
- macht Preis von durchschnittlichen erwarteten Kosten abhängig → allg. Preiserhöhung
- High-Risk Gruppe zahlt zu wenig
- Low-Risk Gruppe zahlt zu viel
- Kritik: könnte durch Verhandlung beseitigt werden
- Low Risk Gruppe könnte sich offenbaren (haben eigenes Interesse)
- alle anderen = High Risk
- aber High Risk Typen typischerweise in der Unterzahl, kleinere Transaktionskosten
- Unterschied: Vertrags- recht / Deliktsrecht
- der volle Schaden muss ersetzt werden
- weil Vorsorgeaufwand sich an durchschnittlich erw. Schäden ausrichtet, da keine Möglichkeit zur Erkennung des konkreten Risikos / Offenbarung
- Beispielnicht Baxendale, sondern Dritter verzögert Ernte durch fahrl. Unfall
- Vertragsrecht
- nur vorhersehbarer Schaden muss ersetzt werden (§ 254 II BGB )
- Erkennung des konkreten Risikos / Offenbarung möglich, daher Vermeidung von Quersubventionierung
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