Übersicht: vorsätzliches Begehungsdelikt Schema
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  • Übersicht: vorsätzliches Begehungsdelikt

    • Tatbestand

      • objektiver TB

        • strafrechtliche

          Handlung?

          • soziale Hand-

            lungslehre (h.M.)

            • 1. menschliches Verhalten
            • 2. Sozialerheblichkeit
            • 3. Beherrschbarkeit
            • Voraussetzung ist stets, dass eine Handlung bezogen auf einen Menschen vorliegt, sodass Ereignisse, die durch Tiere,

              Naturgewalten o. Ä. hervorgerufen werden, den Handlungsbegriff grundsätzlich nicht erfüllen. Verhalten, das im Zustand

              der Bewusstlosigkeit oder das durch Reflexe hervorgerufen wird, ist ebenfalls nicht unter den Begriff der Handlung zu

              subsumieren. Allerdings sind davon Affekte und Automatismen abzugrenzen. Ein weiterer Fall der, nicht unter den Begriff den sozialen Handlungsbegriff fällt, ist

              eine mittels unwiderstehlicher Gewalt (vis absoluta) erzwungene Handlung.

        • Äußere Unrechtsmerkmale

          • Täter

          • Tathandlung
          • Tatobjekt
          • Tatmodalität

            (Taterfolg)

          • Kausalität

          • objektive Zurechnung

        • Tatbestandsausschließendes Einverständnis

          • Abgrenzung von Einwilligung

            • h. M.: Einverständnis (+), wenn BT-Delikt im obj. TB

              Handeln gegen den Willen des Opfers voraussetzt

              • zB §242, 123 I,
          • Beim relevanten BT-Merkmal, welches

            Handeln gegen den WIllen voraussetzt

          • Schema:

            Prüfung

            • Einverständnis vor und während der Tat

              • Erklärung erforderlich

                • h. M.: (-), faktischer Wille entscheidend

            • Natürliche Willensbildungs- und Betätigungsfreiheit erforderlich

            •  Zwang als einzig beachtlicher Willensmangel?

              • Auslegungsfrage hinsichtl. des spez. TB

              • e. A.: Nur Zwang beachtlich

                • Arg.: Nur Gewalt und Drohung per se

                  strafwürdig, nicht List (vgl. § 240 StGB )

              • a. A.: Anwendung der Grds. zur Einwilligung

      • subjektiver TB

        • Vorsatz

        • sonstige subjektive Tatbestandsmerkmale

          • Absichten
          • Tendenzen
          • Motive
      • obj. Bedingungen

        der Strafbarkeit

    • Rechtswidrigkeit

      • grds. durch Tatbestand indiziert

      • Ausnahme: offene Tatbestände

      • Rechtfertigungsgrund

        • obj. Voraussetzungen

        • subj. Voraussetzungen

    • Strafaufhebungsgründe

    • Verfolgungesetzliche Schuldverhältnisseoraussetzunge /-hindernisse

    • Ggf. Regelbeispiele

    • Absehen von Strafe

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