
5796
- immaterielle Schäden, §253
- Nichtersatzfähige Schäden
- Produzentenrente = entgangener Gewinn
- Ersatzfähigkeit (+), §252
- leicht an Verkaufspreis ablesbar
- Beobachtbarkeit: Es hat zum. eine andere Person den Wert bestätigt
- Konsumentenrente = immaterieller Schaden
- Erstatzfahigkeit (-), §253
- DefinitionKonsumentenrente = Zahlungsbereitschaft - Kaufpreis
- nicht beobachtbar hoher Anreiz für Konsumenten zu übertreiben
- → Überkompensation
- bei Konzeption des BGB eidesstattliche Versicherung geplant
- daher heute: systematische Unterkompensation, wegen Informationsproblem
- Ungleichbehandlung von Konsumentenrente un Produzentenrente obw. kein analytischer Unteschied
- Sonderfall: Urlaubsfreude
- 651 f II
- der Schaden wird 'kommerzialisiert'
- aber nicht aus Delikt!
- BeispielErsatz v. Urlaubsfreude (§ 651f BGB ) unsinnig, weil auch nicht beobachtbar
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