
- zivilrechtlicher Notstand, §§ 228, 904 BGB
Defensivnotstand,
Beson-
derheit
kein krasses Missverhältnis
Schema § 228 StGB :Vrss
Notstandslage
Gefahr, von der zu beschädigenden Sache ausgehend
- herrenlose Sachen, an denen ein Aneignungsrecht besteht sind gleich zu behandeln
drohende Gefahr
- es besteht die Wahrscheinlichkeit eines alsbald erfolgenden schadenseintritts
Notstandsfähiges Rechtsgut
= SachenundTiere § 90 a BGB
auch reine VermögensinteressenNotstandshandlung
Rettungshandlung
= Eingriff in fremde Sache,
von der Gefahr ausgeht
- in Form der Beschädigung / Zerstörung der Sache
Erforderlichkeit
= Eignung und kein milderes Mittel
- objektiv zu bestimmen!
- Fluchtmöglichkeit schließt Erforderlichkeit aus!
VHMK
=durch Abwehr eingetretene Schaden nicht außer Verhältnis
zum abgewendeten Schaden (sog. umgekehrte VHMK)
- GS: Leben und Gesundheit stehen höher als Vermögenswerte
- Gefahr für Sachgüter: grds. Wert entscheidend aber nach hM: trotzdem Berücksichtigung ideeler Aspekte
kein krasses Missverhältnis
subjektives
Rechtfertigungselement
= Abwehrwille
Abwehr einer Gefahr durch Einwirkung auf die gefahrschaffende Sache- Hauptanwendungsfall: Tierangriff
- Falls Tier vom Eigentümer zum Angriff aufgehetzt wird, gilt allerdings bereits §32
Aggressiver Notstand,
Beson-
derheit
Güterabwägung klar zugunst. Desj.,
der sich auf Rechtfertigung beruft
- Schema § 904 StGB :
Vrss.
Notstandslage
Gefahr aus beliebiger Gefahrenquelle
- Güter der Allgemeinheit
- sämtliche weitere Individualrechtsgüter
Gegenwärtigkeit
Notstandsfähiges Rechtsgut
= SachenundTiere § 90 a BGB
Notstandshandlung
Rettungshandlung
= Eingriff in fremdes Eigentum
- unmittelbare oder mittelbare Einwirkung auf eine fremde Sache
gezielt und nicht nur zufällig (ansonsten nur §34)Erforderlichkeit
= Eignung und kein milderes Mittel
VHMKundAngemessenheit
= Abgewendeter Schaden muss
Angerichteten überwiegen
= Kenntnis und/oder Abwehrwille
Zur Abwehr einer dem Einwirkenden (Notstand) oder einem Dritten (Notstandshilfe) drohende Gefahr erlaubte vorgenommene Einwirkung auf fremde Sache, von denen nicht die Gefahr ausgehtBewerte diese Mindmap:
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