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- Zurechnungsbestimmungen
Zurechnungsbegrenzung!
Dritte werden nur zugerechnet, wenn der Vertragsparter etwas weiß oder wissen muss
Wollen
- Wissen
Wissen des Boten wird nicht zugerechnet
Eigenzurechnung, Gesellschaft
Organhandeln wird der juristischen Person als eigenes Handeln zurgerechnet
- Anspruchsgrundlage!Exkulpation
Weisungsgebundenheit
keine Zurechnungsnorm:
Haftung für eigenes Verschulden
- Handeln
Pflichtenkreis
(P) auch Wissens-
zurechnung ?
e.A.: ja
Arg.: Zurechnung allgemein basiert auf ratio, dass durch Arbeitsteilung keine Haftungsumgehung stattfindet
Arg.: Wissen / Wissenmüssen oft ein Element des Verschuldens
Näherverhältnis zw. Schuldner und Gläubiger
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