Völkerstrafrecht Schema
5907
  • Völkerstrafrecht

    • 1. Normative Grundlagen zu Völkerstrafrecht

      • wesentliche Kriterien

        • strafrechtliche Verantwortlichkeit ergibt sich unmittelbar aus dem Völkerrecht

        • Verantwortlichkeit nach dem Völkerstrafrecht ist klar abgegrenzt zum nationalen Strafrecht. Konkurrenz oder Überlagerung ist dennoch möglich.

        • völkerrechtliche Straftat liegt nur dann vor, wenn breiter Konsens über Strafwürdigkeit des Verhaltens besteht

        • Konsens muss sich auf konkrete TB-Merkmale, Rechtswidrigkeit, Schuld und sonstige Strafbarkeitsvoraussetzungen beziehen

        • Zuständigkeit eines internationalen Gerichts

      • Begründung des Strafanspruchs eines Staats

    • 2. Tribunale von Nürnberg und Tokio

      • Nürnberg

        • Londoner Abkommen über die Verfolgung und Bestrafung der Hauptkriegesetzliche Schuldverhältnisseerbrecher der europäischen Achsenmächte

          • Statut für den Internationalen Militärgerichtshof
      • Tokio

        • International Military Tribunal for the Far East

      • Problem: 'nulla poena sine lege'

        • aber: Mord war damals schon in allen Rechtsordnungen Schwerkriminalität und Taten waren wegen ihrer Grausamkeit unvorhersehbar

    • 3. Tribunale von Jugoslawien und Ruanda

      • Jugoslawien

        • Resolution 808 vom 22. Februar 1993: Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien

          • RGL: Kapitel VII der UN-Charta (Art. 41)
          • Resolution 827 vom 25. Mai 1993: Statut für den Gerichtshof
        • Zuständigkeit

          • 1. Verstöße gegen die vier Genfer Rotkreuz-Konventionen von 1949
          • 2. Verstäße gegen das Kriegsrecht allgemein
          • 3. Verletzungen der Völkermordkonvention von 1948
          • 4. Verbrechen gegen die Menschlichkeit
        • Richterwahl durch Generalversammlung aus einer vom Sicherheitsrat vorgelegten Liste

        • Befugnisse

          • Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafen
          • Verhängung von Todesurteilen
          • Urteile gegen Abwesende
      • Ruanda

        • Resolution 955 vom 8. November 1994

          • RGL: Kapitel VII der UN-Charta (Art. 41)
        • Zuständigkeit

          • 1. Völkermord
          • 2. Verbrechen gegen die Menschlichkeit
          • 3. Verletzungen des gemeinsamen Art. 3 der vier Genfer Rotkreuz-Abkommen
    • 5. Deutsches Völkerstrafgesetzbuch

      • verbesserte Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen durch deutsche Justiz

      • verhindert, dass deutsche Staatsangehörige an IStGH überstellt werden müssen

    • 4. Ständiger Internationaler Strafgerichtshof

      • Geschichte

        • 1989: Generalversammlung beauftrag die International Law Commission (ILC) mit der Ausarbeitung eines Entwurfs

        • 1994: Fertigstellung des Entwurfs

        • 18.Juli 1999: Annahme des Statuts

        • 1. Juli 2002: Nach Hinterlegung der 60. Ratifizierungsurkunde tritt das Statut in Kraft

      • materielle Zuständigkeit

        • Völkermord

        • Aggression

        • Kriegesetzliche Schuldverhältnisseerbrechen

        • Verbrechen gegen die Menschlichkeit

        • Verbrechen gegen die Vereinten Nationen

      • formelle Zuständigkeit

        • Art. 12 I: zuständig, wenn entweder Staat, in dem das Verbrechen geschehen ist oder Staat, dem der Beschuldigte angehört, Vertragspartner ist

      • Einleitung von Untersuchungen

        • Art. 13: Entweder durch Mitgliedstaat oder auf eigene Initiative der Verfolgungsbehörde

        • nur wenn betroffene Staat nicht gewillt oder nicht in der Lage ist, den Fall selbst zu verfolgen

Völkerstrafrecht Schema

Bewerte diese Mindmap:

{{percent}}%
Deine Bewertung: {{hasRated}} / 10

Tags:

#Voraussetzungen # Prüfung # Rechtsfolgen # Anspruch # Schema # Studium # Mindmap # Übersicht # Aufbau # Prüfungsschema # Skript # Kommentar #Jura
Mindmap teilen: Völkerstrafrecht