Mittäterschaft, § 25 II StGB Schema
5962
  • Mittäterschaft, § 25 II StGB

    • Schema § 25 II StGB :

      Prüfung

      1. obj. TB

        des § 25 StGB des § 25 StGB des § 25 StGB des § 25 StGB des § 25 StGB des § 25 StGB des § 25

        1. Eigene Tatbeiträge des Geprüften

        2. Verwirklichung restl. TBM durch andere Person

        3. Sonstige täterschaftsqualifizierende Umstände

          • Sonderdelikte
          • Garantenstellung
      2. subj. TB

        des § 25 StGB des § 25 StGB des § 25 StGB des § 25 StGB des § 25 StGB des § 25 StGB des § 25 StGB des § 25 StGB des § 25 StGB des § 25 StGB des § 25

        1. Vorsatz bezgl. aller obj.

          Tatumstände, einschließlich Täterschaft

          • (gesetzl. nicht

            geregelter) Exzess

            • = Beteiligter geht über gemeinsamen

              Tatentschluss (=Zurechnungsgrenze) hinaus

            • fremder Vorsatz wird niemals zugerechnet

          • Konkludente

            Tatplanerweiterung

            • Abgrenzung

              zum Exzess

              • BGH: Nicht jede Abweichung vom urspr. Plan begründet

                Exzess. In Schwere und Gefährlichkeit gleichwertige

                Abläufe werden idR vom Willen aller Beteiligten erfasst

        2. Besondere subj. Merkmale

    • Probleme

      • Scheinmittäterschaft

        Irrtum über die Mittäterschaft

      • Zurechnung des Tötungesetzliche Schuldverhältnisseersuchs

        an sich selbst 'friendly fire'

        • h.M.: auch für selbst Betroffenen untauglicher Versuch, da nur Handlungsunrecht zugerechnet

        • a. A.: außerhalb des gemeinschaftlichen Tatplans, also keine Zurechnung

      • Fremde Ausnutzung

        eigener Tatvorbereitungen

        • BGH: Keine Tatzurechnung zu A, da andere Tat begangen wurde

        • ein Mittäter setzt iRd gemeinsamen Tatplans an(Gesamtlsg.)

        • sonst denkbar: konkludente Einwilligung, bei Abweichung

      • Sukzessive Mittäterschaft

        • mittäterschaftbegründender Eintritt in eine bereits begonnene Tatausführung ist problemlos möglich

        • (P) Inwieweit kann einem nachträglich hinzukommenden Täter bereits verwirklichtes Tatunrecht (insb. vor seinem Eintritt verwirklichter Erschwerungsgrund) zugerechnet werden?

          • Neuer Knoten
    • Grundlagen

      zu Mittäterschaft, § 25 II StGB

      • = Bewußtesundgewolltes Zusammenwirken bei der Tat

        aufgrund eines gemeinsamen Tatentschlusses

        • gemeinsamer Tatplan

          • Kenntnis von den wesentlichen Grundzügen der Tat und (konklundentes) Einvernehmen über die Begehungsweise
        • gemeinschaftliche Tatausührung

Mittäterschaft, § 25 II StGB Schema

Bewerte diese Mindmap:

{{percent}}%
10 / 10 Sternen – 1 Bewertungen
Deine Bewertung: {{hasRated}} / 10

Tags:

#Voraussetzungen # Prüfung # Rechtsfolgen # Anspruch # Schema # Studium # Mindmap # Übersicht # Aufbau # Prüfungsschema # Skript # Kommentar #Jura
Mindmap teilen: Mittäterschaft, § 25 II StGB