
5984
- Schaden
- Definitionunfreiwillige Vermögenseinbußen und Beeinträchtigung sonstiger rechtlich geschützter Güter
- Berechung: Differenzhypothese P: Anknüpfungspunkt
- normativer Schaden (auch Sanktion und Prävention)
- Billigkeitskorrektur
- str. Anteilige Kosten an der Schadensvorsorge
- + Arbteitsunfähigkeit, entgangenes Geschäft
- Kategorisierung
- wie?
- unmittelbar und mittelbar (Folgeschäden)
- was?
- materiell
- immateriell
- § 253 - nur in Ausnahmefällen durch Geld (trotzdem Naturalrestitution!)
- zeitlicher Bezug
- Erfüllungsschaden (positives Interesse)
- Vertrauensschaden (negatives Interesse)
- wem? Drittschaden nur in Ausnahmefällen
- Schaden wird zur Anspruchsgrundlage gezogen
- Anspruchsgrundlage wird zum Schaden gezogeneeee
- Schädigung von Unterhaltsverpflichteten §§ 884, 845
- Vertragsrecht: nur § 618 III, 701
- Anspruch Dritter bei Nichterfüllung
- Neuer Knoten
- Beseitigungsmöglichkeiten
- Naturalrestitution §§249, 250
- Kompensation
- § 251 I - Unmöglichkeit der Naturalrestitution
- § 251 II - Unverhältnißmäßigkeit
- 30% mehr als Wiederbeschaffungswert außer bei besonderem Interesse Ausnahme § 241 II 2 Tiere
- P: Anwendbarkeit bei Prognosefehlern Reperatur stellt sich im Nachhinein als teurer heraus)
- RG: Risiko beim Gläubiger BGH/hM beim Schädiger
- 252 - entgangener Gewinn
- fehlgeschlagene Aufwendungen
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