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- e.A. 'Frustrierungs'gedanke (Steuern etc.)
- Contra: Aufwendungsersatz ist Schadenswesatz statt der Leistung § 284 Keine subjektive Bestimmung des Schadens
- BGH: Handlungsmöglichkeit wird nicht geschützt nur durch Marktwert bestimmbarer Schaden, der
- entgangene Gebrauchsvorteile
- Gebrauchsvorteilen an Wirtschaftsgütern
- deren ständige Verfügbarkeit, für die eigenwirtschaftliche Lebensführung, von zentralster Bedeutung ist
- nicht für Unternhemer (wegen abstrakter Berechnung § 252)
- e.A. fallen unter Naturalrestitution P: wenn kein Mietwagen angemietet wird
- wird kein Wagen angemietet gebrauchsunabhängige Gemeinkosten = 1/3 des Mietpreises
- entgangener Urlaub
- Reisevertrag § 651a str. ob lex specialis zu § 253, abschließende Regelung
- entgangene Benutzungserlaubnis (str.)
- e.A. jeder berechenbare Schaden ersetzbar, aber kein Liebhaberinteresse
- subjektive Bestimmung des Schadens
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