
6063
- Verhaltensveranwtortlichkeit§13 I ASOG
- Personen
- Kinder
- Problem: §12 VwVfG
- -> Fehlen der erforderlichen Bekanntgabe
- Lösung: Auslegung von Abs.2 am Gebot der Effizienz staatl. Handelns
- Zusatzverantwortlichkeit für Eltern Abs, 2 u 3
- Juristische Personen
- Jur. Personen des Öff. Rechts
- P: Sachl. Zuständigkeit
- Unzulässigkeit ordnungsrechtlicher Eingriffee
- Verhalten
- Tun
- Unmittelbarkeit Verursacherprinzip
Theorie der unmittelbaren Verursachung
- 'enger Wirkungs- und Verantwortungszusammenhang'
- Folge: nur letze Ursache erfasst
Figur der Zweckveranlassung
- Fall: Fernseher in Schaufenster
- Fall: Gegendemo
- Eventualvorsatz
- 'Gefahr und Handeln bilden bei wertendender Betrachtung eine natürliche Einheit'
- Theorie der Sozialadequanz
- Theorie der rechtsw. Verursachung
- Unerheblichkeit der Schuld, Subj TB etc des § 13
- Unterlassen
wenn Rechtspflicht zur Gefahrenvermeidung
- z.B aus Baurecht
- unterliegt nicht zivilrechtlicher Disposition
- Unmittelbarkeit (s.o.)
- Abgrenzung zur Zustandsverantwortlichkeit
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