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- § 244 I StGB Nr.3 in Wohnung
Grundlagen
zu § 244 I StGB Nr.3 in WohnungKonkurenz zu § 303 StGB , § 123 StGB
Einbruch wegen einer Sache,
Mitnahme einer anderen
e.A.: § 22, 244 StGB , 242 wegen
erster, § 242 StGB wegen 2ter
h.M.: § 244 StGB
unbeachtlicher Irrtum
Arg.: Schutzzweck ist Unverletzlichkeit der Wohnung
Einbruch in einen gemischt genutzten Bereich- Arg. Wortlaut 'in eine Wohnung'
- Arg bei einem zusammenhängenden Wohnbereich ist der Einbruch ebenso psychisch belastend
- Einbruch
Varianten
Einbruch
Einsteigen
Falscher Schlüssel
Falschheit bei straf-
barer Verschaffung
e.A.: allein durch Beschaffung wird Schlüssel 'falsch'
h.M.: falsch ist Schlüssel erst mit Entwidmung
i.e. erst wenn Verlust / Diebstahl usw. bemerkt
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