
- Straftheorien (StGB)
Vorüberlegungen
wird nicht durch die Strafe nur noch mehr Unrecht in der Welt geschaffen?
Legitmation: die positiven Folgen (Prävention/Vergeltung) müssen überwiegen
Präventionstheorien
(relative Theorien)
positive Prävention
General- und Spezialprävention
Besserung des Täters, Resozialisierung
Kritik: Der Täter wird pathologisiert
negative Prävention
Genral- und Spezialprävention
Schutz der Allgemeinheit durch Wegsperren
Abschreckung, Furcht
Kritik: Der Täter kann nichs für Gewaltneigung anderer Gesellschaftsmitglieder
? Sicherungesetzliche Schuldverhältnisseerwahrung, §§ 66a, 66b, 66c
Vergeltungstheorien
(absolute Theorien)
Das Recht muss bestätigt / wiederhergestellt werden
Kants Inselbeispiel:
'Selbst wenn sich die bürgerliche Gesellschaft mit aller Glieder Einstimmung auflösete, müsste
der letzte im Gefängnis befindliche Mörder vorher hingerichtet werden, damit jedermann das widerfahre, was seine Taten
wert sind, und die Blutschuld nicht auf dem Volke hafte, das auf diese Bestrafung nicht gedrungen hat: weil es als Teilnehmer
an dieser öffentlichen Verletzung der Gerechtigkeit betrachtet werden kann.'
Schuldausgleich
(Rachegedanke)
+ Vergeltungstheorie
+ Sühnetheorie
Kritik der Präven-
tionstheorien
Präventionstheorie führt zu Instrumentalisierung
Maßstäbe wie Gesellschaftsfähigkeit sind extern
Wertungswiderspruch: mehr
Strafe bei weniger Schuld?
neg. Generalprävention: bei geringer Schuld hohe Stafe, weil sonst Sympathie/Nachvollziehbarkeit für Allgemeinheit
Infragestellung des Tatprinzips
wieso bis tats. Begehung warten, wenn schon vorher Schutz machbar?