
6299
- Besonderheiten SE im Mängelrecht §§ 437 , 281 BGB
Vertretenmüssen
h.M.: Sekundär oder Primärleistungspflicht
con.: durch Recht der 2ten Andienung soll erste Pflichtverletzung nicht unter den Tisch fallen
pro.: Nacherfüllungschance ist eben NUR 2te Chance für S, die Folgen seiner 1ten Pflichtverletzung teilw. wieder zu beseitigen
Entlastung nur, wenn keine der Pflichtverletzungen zu vertretenNatur
Problem ist eher akademischer Natur
- oder wenn Pflicht zur Nacherfüllung nach § 439 III BGB verweigert werden durfte
Verweigerung d. Nachererfüllung
Verschulden § 276 BGB immer (+)
Erfolgloser
Fristablauf
keine Interessenabwägung wie bei § 323 II BGB Nr. 3
Looschelders Rn. 105
Pflichtverletzung:
Nichtleisung der Nacherfüllung
Schadenberechnung:
Wahlrecht