mangelbedingter Nutzungsausfallschaden Schema
6306
  • mangelbedingter Nutzungsausfallschaden

    • Konstellation

      • Vors. des § 437 BGB

      • Schaden tritt gerade deshalb ein, weil die Lstg zeitweilig nicht genutzt werden kann

        • kl 1554

      • Exkurs: Warum ist § 281 BGB besser für den GL als § 280 I BGB

        • Bei § 280 I BGB bezieht sich die Pflichtverletzung auf die mangelhafte Lieferung da den V

    • strittig ob

      • e.A.

        • 437 Nr. 3, 280 I, II, 286 BGB

          • Argumente
            • Strengere Haftung des Schlechtleistenden als des Nichtleistenden in der Schlechtleistung liegt eine Verzögerung der ordnungsgemäßen Leistung
              • Nichtleistender hafte für Folgeschäden nur nach zusätzlichen Voraussetzungen des § 286 BGB
              • Schlechtleistender begehe demgegenüber eine 'weniger schwerwiegende' Pflichtverletzung
              • folglich ad maiore ad minus Anwendung!
              • Schlechtleistender müsse somit ebenfalls nach den zusätzlichen Voraussetzungen des § 286 BGB behandelt werden
      • h.M.

        • 437 Nr. 3, 280 I BGB

          • Gegenargumente
            1. Schlechterstellung des Schlechtleistenden gegenüber des Nichtleistenden gerechtfertigt
              • Schlechtleistung für Gläubiger erheblich gefährlicher als Nichtleistung
              • durch Schlechtleistung Eindringen in die Gütersphäre des Käufers
            2. Verweisungungskatalog des § 437 Nr. 3 BGB
              • kein Verweis auf § 286 BGB
                • § 286 BGB keine Anspruchsgrundlage, daher keine Auflistung im § 437 Nr. 3
                • §§ 281, 283 BGB aber auch keine Anspruchsgrundlagen, dennoch geregelt
            3. Wortlaut des § 286 I BGB 'Nichtleistung'
              • mangelbedingter Nutzungsausfallschaden aber gerade Schlechtleistung!!!
            4. Erwerb des Anspruchs auf Kaufpreiszahlung
              • bei Nichtleistung kein Anspruch auf Kaufpreiszahlung
              • bei Leistung Anspruch auf Kaufpreiszahlung
            5. Ausreichender Schutz über § 254 II BGB schadensminderungspflicht
            6. Mahnung systemfremd Für Schlechtleistung besteht grundsätzlich nur die die Möglichkeit der Fristsetzung zur Nacherfüllung
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