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- Auflösung und Beendigung (GmbHG)
- Schema: Gruende
- gem. § 60 GmbHG
- Gesellschafterbeschluss (3/4 Mehrheit)
- Insolvenzverfahren
- Antrag von 10% Minderheit (§ 61 GmbHG )
- wenn Gesellschaftszweck unerreichbar
- oder wichtiger Grund
- nur wenn kein anderer Weg
- Folgen
- neuer Gesellschaftszweck: Abwicklung
- Befriedigung der Gläubiger (§ 70 GmbHG )
- Verteilung des Restvermögens an Gesellschafter (§ 72 GmbHG )
- wenn Sperrjahr verstrichen (ç 73 GmbHG )
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