Parteienrecht Schema
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  • Parteienrecht

    • Parteienverbot

      • Parteienprivileg

        nur durch BVerfG möglich

        • solange die Partei nicht verboten ist, kann Feindlichkeit nicht berücksichtigt werden

        • solange darf man Parteien auch nicht als 'verfassungswidrig' bezeichen

          • wohl aber als rechtsradikal usw.

        • 'Radikalenerlass'

          • Kann Einstellung in den öffentlichen Dienst allein wegen

            Zugehörigkeit zu einer verfassungsfeindlichen Partei,

            die noch nicht verboten ist, verweigert werden?

            • BVerfG: Zugehörigkeit kann INDIZ für mangelnde Eignung sein

            • Bei der Einstellung geht es um die persönlichen Verhaltensweisen des Bewerbers

      • Schema:

        Vrss

        1. Gegensatz zur FDGO

          • Zurechnung der Mitglieder zur Partei
        2. aggressiv kämpferische Mittel

          • aggressive kämperische Grundhaltung notwendig.

            Es müssen bereits -konkrete Schritte eingeleitet

            worden sein, um die verfassungsfeindlichen Ziele

            zu verwirklichen

        3. BVerfG: Potentialität

          • Das neue Kriterium der Potentialität leitet das BVerfG ab aus dem präventiven Charakter des Parteiverbots. Eine vorbeugende Maßnahme brauche, so die Argumentation des Gerichts kurz zusammengefasst, auch ein Übel, dem sie vorbeugen könne. Fehlt es an einem Gefahrpotential, so sei auch das Parteiverbot nicht zu rechtfertigen.
      • geschichtlich

        • SRPD (1952)

        • KPD (1956)

    • Parteien-

      finanzierung

        • Vss. des Art. 21 III GG wohl wie Vss. des Art. 21 II GG

      • absolute Grenze

      • relative

        Obergenze

        • sie bekommt nur so viel dazu, wie sie eh schon durch Spenden bekommen hat

          • z.B.: AFD verkauft Gold um Grenze auszuschöpfen

          • Arg.: Parteien sollen politisch, organisatorisch und wirtschaftlich vom Bürger abhängig sein

          • hinreichende gesellschaftliche Verwurzelung

      • denkbare

        Alternativen

        • nur privat finanziert

          • con.: angebl. verbringen US-Abgeordnete mehr als die Hälfte ihrer Zeit mit Fundraising

        • nur staatl. finanziert

          • con.: Loslösung vom Volk

    • (p) - gesellschaftliche

      - politische Anknüpfung

      • Streitigkeiten innerhalb der Partei

        • Zivilgerichte

          • Parteien sind keine Verfassungsorgane, es gelten die GR nicht unmittelbar

      • Partei Vs Staat

        • Verwaltungsrechtsweg

          • Partei = nicht-rechtsfähiger Verein

        • Bundes- / Landesverbände

          • Beteiligungsfähigkeit, § 3 Partg

        • Ortsverband

          • § 61 Nr. 2 VwGO i.v.m. Landesrecht

          • Ortsverein ist eine Bezeichnung für die in der Regel unterste Gliederung einer Partei oder eines Verbandes oder Vereins in Deutschland.

    • weitere

      Probleme

    • Gleich-

      behandlung

      • Prinzip der

        Chancengleichheit

        § 5 I PartG iVm Art. 3, 21 GG

        • demokratische Gleichheit bedeutet, dass der jeweils herrschenden

          Mehrheit und der oppositionellen Minderheit bei jeder Wahl aufs

          Neue die grunds. gleichen Chancen im Wettbewerb um die

          Wählerstimmen offen gehalten werden können

        • z.B.: Wahlwerbespots, Nutzung

          öffentlicher Einrichtungen

          • Zulässig: vgl § 5 I Partg

          • con: Perpetuierung der bestehenden Machtverhältnissse

          • Größe und Wahlergebnis deuten auf besondere Legitimation des Volkes hin

          • Zur Funktionsfähigkeit des Parlaments kann nicht jede Splitterpartei gleichermaßen berücksichtigt werden

          • mittelbar in Art. 21 GG verankert

          • einfachgesetzliche Konkretisierung in § 5 PartG

            • es erfolgt nur ein Zulassungsanspruch, soweit andere Partei zugelassen worden ist
        • Arg.: Mitwirkung an der freien Willensbildung des Volkes

        • Arg.: Meinungsbildung hat vom Volk zu den Staats-

          organen hin zu erfolgen und nicht umgekehrt

      • abgestufte Chancen-

        gleichheit, § 5 I S.2 PartG

    • sonstige Rechte

      • Gründungs- und Betätigungsfreiheit, Art. 21 I

        • Recht, sich unabhängig vom Programm, zu einer Partei zusammenzuschließen

          • Eintritts- / Austrittsrecht

      • Teilnahme an Parlamentswahlen

        • § 27 GG BWahlG: Landeslisten können nur von den Parteien eingereicht werden

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