Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme Schema
6719
  • Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme

    • Vorprüfung: Sonder- ,

      eigenhändige Delikte

      besondere Mermkmale

    • 3 Theorien

      • h.M.: Tatherrschaftslehre

        • 'in-den-Händen-Halten des tatbestands-

          mäßigen Geschehensablaufs' (objektiv)

          • Entscheidungs- und Gestaltungsherrschaft

        • Arg.: Wortlaut, § 25 I StGB 'begeht' ? objektives Merkmal erforderlich

          • Lenkung des Vordermanns (Werkzeug) kraft

            überlegenen Willens und/oder Wissens

          • arbeitsteilige Vorgehensweise

          • Beitrag zum Gelingen der Tat

    • Ansprechen, wenn

      • Beteiligter nur Beitrag im Vorbereitungsstadium erbracht hat

    • Mittäterschaft

      • Erfordert § 25 II StGB Tatbeitrag im

        Ausführungsstadium!

        oder genügt

        'funktionelle Tatherrschaft' = Tatbeitrag im Vorbereitungsstadium ?

        • e.A.: strenge

          Tatherrschaftslehre = Tatausführungsherrschaft

          • Mitwirkung im Ausführerungsstadium (!) erforderlich

          •  Täterschaft bedeutet Tatbestandsverwirklichung

          • Anwesenheit am Tatort während der tatbestandlichen Ausführungshandlung oder Mitgestaltung der Tatausführungen per Funk  erforderlich
          • Mitgestaltender Anteil im Geschehensausschnitt der Tatbestandsverwirklichung selbst erforderlich!
          • Arg: Klare Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme -? Rgl. leichte Bewertung des Umfangs am Tatgeschehens möglich
          • con: Bei der Tatausführung ortsabwesender Organisator kann nie als Mittäter bestraft werden ? wird akzessorisch haftende Randfigur => Kriterium der Tatausführungsherrschaft ist zu eng
        • h.L.: weite

          Tatherrschaftslehre = funktionale Tatherrschaft

          • keine Mitwirkung im Ausführungsstadium erforderlich

          • Arg.: Tatprägendes Gewicht der Planung

          • Arg. ad absurdum: gerade Chef könnte sonst Täterschaft stets vermeiden

          • Täter: Besitz der planvoll lenkenden oder mitgestaltenden Tatherrschaft als Zentralgestalt oder Schlüsselfigur des Gesamtgeschehens => Jederzeitige Hemmung oder Ablaufen lassen der Tatbestandverwirklichung nach seinem Willen 
            • Teilnehmer: Veranlasst oder fördert als bloße 'Randfigur' des realen Geschehens die Begehung der Tat
          • Ausreichend: Mitgestaltung des Tatablaufs im Rahmen des arbeitsteiligen Zusammenwirkens -sei es auch nur durch Planung und Organisation- und dadurch Begründung einer durchgängigen Abhängigkeit der Beteiligten untereinander
            • Dann aber: Gewichtiger  Beitrag  im  Vorbereitungsstadium gleicht 'Minus' im Ausführungsstadium wieder aus
            • Lieferung von Waffen, Hinweise auf Gelegenheit
        • 'beschränkt-

          subjektive Theorie' = Täterwille 

          • keine Mitwirkung am Kerngeschehen selbst erforderlich

          • Con.: Abgrenzung beliebig aufgrund der Kriterien-Vielzahl

          • Con.: Angesichts obj. Abgrenzbarkeit, subj. Kriterien unnötig

          • Jeder die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, sofern dieser mit Täterwillen (animus auctoris) erbracht wurde
            • Teilnehmerwille (animus
          • Täter ist, wer nicht nur fremdes Tun fördert, sondern einen eigenen Tatbeitrag derart in eine gemeinschaftliche Tat einfügt, dass sein Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheint
          • Irrelevant, ob Tatbeitrag sich auf Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlungen beschränken oder nur psychische Einwirkungen geleistet werden
          • Täterwille wird iRe wertenden Gesamtbetrachtung seiner Vorstellung beantwortet
            1. Grad des eigenen Interesses am Erfolg
            2. Umfang der Tatbeteiligung
            3. Tatherrschaft/Wille zur Tatherrschaft
          • Bloßer Wille allein genügt nicht! Gewichtigstes Indiz ist aber weiterhin die Tatherrschaft
Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme Schema

Bewerte diese Mindmap:

{{percent}}%
Deine Bewertung: {{hasRated}} / 10

Tags:

#Voraussetzungen # Prüfung # Rechtsfolgen # Anspruch # Schema # Studium # Mindmap # Übersicht # Aufbau # Prüfungsschema # Skript # Kommentar #Jura
Mindmap teilen: Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme