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- Rat
- Sitz
- Brüssel
- im April, Juni und Oktober = Luxemburg
- Möglichkeit durch einstimmigen Beschluss anderen Ort zu wählen.
- Zusammensetzung
- 1 Vertreter je MS auf Ministerebene
- auch Landesminister
- auch Staatssekretäre
- KOM = nicht vollkommen unabhängig
- Vorsitz: Art. 16 Abs. 9 EUV, Art 236 b) AEUV → 6 Monate
- Tagt in verschiedenen Zusammensetzungen
- Festlegung durch qualifizierte Mehrheit
- Art. 236 lit. a) AEU
- Primärrechtlich vorgeschrieben
- 'Allgemeine Angelegenheiten'
- 'Auswärtige Angelegenheiten'
- Rat der 'Wirtschafts- und Finanzminister' = ECOFIN
- Besondere Bedeutung
- vom Europäischen Rat eingerichtet!
- Ausschuss der Ständigen Vertreter = COREPER
- bereitet Arbeit des Rates vor
- Der Hohe Vertreter für die GASP
- Art. 18 und 27 EUV
- Generalsekretär
- ihm untersteht Generalsekretariat
- Aufgaben
- wesentlicher Gesetzgeber
- gemeinsam mit Parlament, Art. 16 EUV
- Rolle etwas stärler als bei Parlament
- an allen Rechtsakten durch zustimmenden Beschluss beteiligt
- Einfluss auf Inhalt von Rechtsakten
- Tagungen
- öffentlich
- Beratung und Abstimmung über Entwürfe zu Gesetzgebungsakten
- schafft Bürgernähe und Verständlichkeit
- Initiative, Art. 241 AEUV
- Kann KOM zur Unterbreitung von Vorschlägen auffordern
- Außenbeziehungen, Art. 218 I AEUV
- Abschluss von Übereinkünften mit Drittstaaten oder internationalen Organisationen
- Haushalt und Kontrolle
- Jahreshaushaltsplan, mit Parlament (Art. 314 AEUV)
- empfiehlt Entlastung der Kommission (Art. 319 AEUV)
- Ernennt Mitglieder
- AdR
- WSA
- Rechnungshof
- Fachgerichte
- Anregung zur Haushaltsdisziplin, Art. 126 Abs. 11 AEUV
- Kontrollrechte
- Klagemöglichkeit nach Art. 236 Abs. 2 AEU
- Beantragung Amtsenthebung von KOM-Mitglied beim EuGH Art. 247
- Verfahrensordnung d. EuGH bedarf Genehmigung d. Rates
- Kann einstimmig Zahl der Generalanwälte erhöhen
- Beschlüsse
- einfache Mehrheit
- jeder Staat = eine Stimme
- Mehrheit = ab 14 Stimmen
- bei 27 MS
- Enthaltung = NEINSTIMME
- qualifizierte Mehrheit, Art. 16 III EUV
- Regelfall
- bis Okt. 2014
- 255 Stimmen
- Mehrheit der MS
- 62% der EU-Bevölkerung repräsentiert
- Feststellung muss durch MS beantragt werden
- ab Nov. 2014
- Prinzip der doppelten Mehrheit
- 55 % der MS
- 15 MS repräsentiert
- 65% der EU-Bevölkerung
- Sperrminorität
- Voraussetzung mindestens 4 Mitglieder
- Spezialfälle
- Art. 238 II und III AEUV
- für Fall, dass Rat nicht auf Vorschlag der Kom entscheidet
- Einstimmige Beschlussfassung
- Alle Ratsmitglieder müssen anwesend sein
- Vertretung jedoch möglich
- Nur an einigen Stellen dieses Erfordernis
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