Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, § 316a StGB Schema
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  • Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, § 316a StGB

    • Grundlagen zu Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, § 316a StGB

        • Tateinheit bzgl. §§ 249, 250 StGB 252, 255

        • Konsumtion von versuchten ~

      • Schutzzweck

        • Früher: Vereinzelungskriterium

          • Opfer soll davor geschützt werden an einen entlegenden Ort gebracht zu werden, an dem Hilfe nicht angefordert werden kann
        • Heute:

          • Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs
          • Sicherheit des Straßenverkehrs
            • systematische Stellung
    • Schema § 316a: Tatbestand

      1. Kraftfahrzeug

      2. Angriff

      3. unter Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs

        • e.A.: nur Lenken, fließender Verkehr

          • Arg.: Wortlaut
        • enger räumlicher / zeitl. Zusammenhang

          • Beispiel
            z.B. auch Enge
          • z.B. nicht: bloße Vereinzelung
          • Arg.: Der Fahrer / Mitfahrer soll besonders geschützt werden, da er in diesen Situationen noch mit anderen Dingen (dem Verkehr!) beschäftigt ist
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, § 316a StGB Schema

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