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- Abwehr von Gemeinschaftsakten
Zulässigkeit
Nichtigkeitsklage (Art. 263 AEUV)
alle natürlichen/ jur. Personen
? Abs. 4
subjektive Betroffenheit
= aufgrund von pers. oder obj. Umstände
herausgehoben und damit individualisiert ist
Klagegegenstand
nur Exekutivakte
enge Befugnis z.B. im Wettbewerbs und Subventionsrecht
keine Legislativakte
Richtlinien / VO
- außer: eigener Vollzug
privilegierte Klageberechtigte
? Abs. 2
- subjektive Betroffenheit überflüssig
Begründetheit (Art. 263 II)
formell
- Grundsatz der mitgliedstaatlichen VerfahrensautonomieVerhälltnis zum BVerfG
Kann das BVerfG angerufen werden, wenn Rechtswidrigkeit einer Norm
behauptet wird, die EuGH nach Art. 263 AEUV bereits für rechtmäßig befunden hat?
Nein, Subsidiarität!
- 'Solange' Entscheidung: Keine Prüfung der europäischen Gemeinschaftsakte an deutschen Grundrechten, solange entsprechender Grundrechtsschutz durch europäische Grundrechte gewährt wird
grundsätzlich:
keine GG Prüfung