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- Verwaltungsakt gem. § 35 I LVwVfG
- DefinitionJede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitl. Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öfft. Rechts trifft, und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
- Schema § 35: Maßnahme einer Behörde
- Schema § 35: auf dem Gebiet d. öffentl. Rechts
- Schema § 35: zur Regelung
- Schema § 35: eines Einzelfalls
- Schema § 35: mit Außenwirkung
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