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- Prüfungsreihenfolge Nebenbestimmungen § 36 VwVfG
- Keine (Unechte) Nebenbestimmung
- liegt bloß begriffl. vor
- Beispiel§ 15 I VwVfG VersG
- BeispielBehörde macht 'Auflage', dass Kfz verkehrssicher gemacht werden soll
- bloßer Hinweis auf Rechtslage
- BeispielSchreiben von Beh: Ihr Pass ist 10 J gültig. Das steht aber eh in § 5 I PaßG
- bloße Inhaltsbestimmung
- BeispielBaugenehm. enthält genaue Angaben über einzuhaltende Abstände. Überschreite ich die Abstände, dann baue ich OHNE BAUGENEHM. (da Abstände etc. nur den Inhalt der Baugenehm. näher bestimmen; => keine Nebenbestimmung
- Rechtsmittel geg. die Abstandsbeschränkung: Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugen. OHNE BESCHRÄNKUNG bzw. geringere Seitenabstände
- Teilgenehmigung
- BeispielIch beantrage Subvention i.H.v. 100.000 €, bekomme aber nur 80.000 €
- Echte Nebenbestimmung
- Befristung
- Definition§ 36 II Nr. 1 VwVfG: Begünstigung oder Belastung beginnt/endet zu einem best. Zeitpunkt oder gilt nur für best. Zeitraum
- BeispielStraßenrechtl. Sondernutzung für eine Woche
- Bedingung
- Definition§ 36 II VwVfG Nr. 2 Eintritt (aufschieb. Bedingung) oder Wegfall (auflös. Bedingung) einer Vergünstigung oder Belastung hängt von ungewiss. Eintritt eines zukünft. Ereign. ab
- BeispielAngebot z. Abschluss eines Erschl.Vertags unter Bedingung, dass Baugrundstück in neu ausgewiesenem Baugebiet erworben wird
- Widerrufsvorbehalt
- Definition§ 36 II VwVfG Nr. 3: Behörde behält sich vor, den VA zu widerrufen
- Auflage
- Definition§ 36 II VwVfG Nr. 4: Begünstigtem wird Tun, Dulden oder Unterl. vorgeschr.
- zu Bedingung und Befristung
- es kommt auf Willen d. Behörde an. Entscheidend ist Gesamtbild der Umstände
- Bedingung und Befristung: unmittelbarer Einfluss auf VA.
- aufsch. bedingter/befristeter VA ist vor Eintritt des Ereignisses noch nicht wirksam!
- auflösender VA nach dessen Eintritt nicht mehr!
- bei beiden oben: zwangsweise Durchsetzung der Nebenbestimmung nicht mgl! Erfüllt Bürger Bedingung/Befristung nicht, kommt er nich in Genuss des VA!!!!
- Erfüllung bzw. Nichterfüllung hat keinen Einfluss auf Wirksamkeit des VA
- BeispielErteilung v. Bauerlaubnis mit Zusatz: 'in 2 Jahren muss 1,5 m hohe Hecke da sein. Wirksamkeit der Genehm. hängt aber nicht davon ab. Es wird vielmehr ein Tun von mir gefordert
- Vorgehen in Klausur
- Aufwerfen des Grundproblems, dass geg. VAs mit Zusätzen sowohl die AK, als auch die VK in Frage kommt
- Klären, ob Zusatz echte Nebenbestimmung ist
- Wenn (+), rechtliche Einordnung der Nebenbestimmung:
- Normalfall
- BeispielDiskussion der Rechtsschutzmglk. geg Nebenbest. und Feststellung, dass geg. ECHTE Nebenbest. GENERELL die AK statthaft ist.
- Ausnahme: Evident keine materielle Teilbarkeit
- Beispielwenn VA offensichtl. ohne NB KEINEN Bestand haben kann => AK verneinen und unter Hinweis auf § 86 III VwGO auf VK umsteigen
- Modifizierende Auflage
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