Prüfungsreihenfolge Nebenbestimmungen § 36 VwVfG Schema
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  • Prüfungsreihenfolge Nebenbestimmungen § 36 VwVfG

    1. Keine (Unechte) Nebenbestimmung

      • liegt bloß begriffl. vor

        • Beispiel

        • Beispiel
          Behörde macht 'Auflage', dass Kfz verkehrssicher gemacht werden soll

      • bloßer Hinweis auf Rechtslage

        • Beispiel
          Schreiben von Beh: Ihr Pass ist 10 J gültig. Das steht aber eh in § 5 I PaßG

      • bloße Inhaltsbestimmung

        • Beispiel
          Baugenehm. enthält genaue Angaben über einzuhaltende Abstände. Überschreite ich die Abstände, dann baue ich OHNE BAUGENEHM. (da Abstände etc. nur den Inhalt der Baugenehm. näher bestimmen; => keine Nebenbestimmung

          • Rechtsmittel geg. die Abstandsbeschränkung: Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugen. OHNE BESCHRÄNKUNG bzw. geringere Seitenabstände
      • Teilgenehmigung

        • Beispiel
          Ich beantrage Subvention i.H.v. 100.000 €, bekomme aber nur 80.000 €

    2. Echte Nebenbestimmung

      • Befristung

        • Definition
          § 36 II Nr. 1 VwVfG: Begünstigung oder Belastung beginnt/endet zu einem best. Zeitpunkt oder gilt nur für best. Zeitraum

          • Beispiel
            Straßenrechtl. Sondernutzung für eine Woche
      • Bedingung

        • Definition
          § 36 II VwVfG Nr. 2 Eintritt (aufschieb. Bedingung) oder Wegfall (auflös. Bedingung) einer Vergünstigung oder Belastung hängt von ungewiss. Eintritt eines zukünft. Ereign. ab

          • Beispiel
            Angebot z. Abschluss eines Erschl.Vertags unter Bedingung, dass Baugrundstück in neu ausgewiesenem Baugebiet erworben wird
      • Widerrufsvorbehalt

        • Definition
          § 36 II VwVfG Nr. 3: Behörde behält sich vor, den VA zu widerrufen

      • Auflage

        • Definition
          § 36 II VwVfG Nr. 4: Begünstigtem wird Tun, Dulden oder Unterl. vorgeschr.

        • zu Bedingung und Befristung

          • es kommt auf Willen d. Behörde an. Entscheidend ist Gesamtbild der Umstände
          • Bedingung und Befristung: unmittelbarer Einfluss auf VA.
            • aufsch. bedingter/befristeter VA ist vor Eintritt des Ereignisses noch nicht wirksam!
            • auflösender VA nach dessen Eintritt nicht mehr!
            • bei beiden oben: zwangsweise Durchsetzung der Nebenbestimmung nicht mgl! Erfüllt Bürger Bedingung/Befristung nicht, kommt er nich in Genuss des VA!!!!
        • Erfüllung bzw. Nichterfüllung hat keinen Einfluss auf Wirksamkeit des VA

          • Beispiel
            Erteilung v. Bauerlaubnis mit Zusatz: 'in 2 Jahren muss 1,5 m hohe Hecke da sein. Wirksamkeit der Genehm. hängt aber nicht davon ab. Es wird vielmehr ein Tun von mir gefordert
    3. Vorgehen in Klausur

      1. Aufwerfen des Grundproblems, dass geg. VAs mit Zusätzen sowohl die AK, als auch die VK in Frage kommt

      2. Klären, ob Zusatz echte Nebenbestimmung ist

      3. Wenn (+), rechtliche Einordnung der Nebenbestimmung:

        1. Normalfall

          • Beispiel
            Diskussion der Rechtsschutzmglk. geg Nebenbest. und Feststellung, dass geg. ECHTE Nebenbest. GENERELL die AK statthaft ist.
        2. Ausnahme: Evident keine materielle Teilbarkeit

          • Beispiel
            wenn VA offensichtl. ohne NB KEINEN Bestand haben kann => AK verneinen und unter Hinweis auf § 86 III VwGO auf VK umsteigen
      4. Modifizierende Auflage

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