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- allg. Prinzipien des Sachenrechts
- Abstraktionsprinzip
- Zweck
- Rechtssicherheit
- 'Dosierung des Minderjährigenschutzes
- DefinitionVerpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft sind voneinander unabhängig
- Durchbrechungen
- Rechtsgeschäftliche Abhänigkeit
- § 158
- § 139
- Absolutheitsprinzip
- Publizitätsprinzip
- Zuordnung/Übertragung eines dinglichen Recht muss dem Rechtsverkehr erkennbarsein. (Träger: Besitz; Grundbuch) (Gegenteil: Formfreiheit)
- Typenzwang
- Numerus clausus der dingl. Rechte; müssen also Gesetzlich vorhergeshenen sein (Gegenteil von Privataustonomie)
- Bestimmtheitsgrundsatz
- Dingliche Rechte müssen sich wg. der absoluten Wirkung auf konkrete, bestimmte Sachen beziehen.
- DefinitionDingliche Rechte wirken absolut, d.h. richten sich gegen jedermann, von jederman zu beachten; schützen ggü. jedermann
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