Der Umgang mit Sachverhaltsungewissheiten Schema
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  • Der Umgang mit Sachverhaltsungewissheiten

    • Orientierungspunkte für SV-verständnis

      • Annahme einer Strafbarkeitsvoraussetzung mit lebensnaher SV-Auslegung,

        wenn dafür nennenswerte Grundlagen im SV und keine subj. Besonderheiten

      • Vorsichtige! Klausurtaktische Auslegung, falls auch SV Indizien für Deutung enthält

      • Bei Restzweifeln: Herleitung eigener Deutung aus SV

      • Bei Unklarheit: in dubio pro reo

    • Sonderfälle

      1. Stufenverhältnis

        • Wenn zw. 2 mögl. SV-Varianten ein Plus-Minus-Verhältnis

          besteht ? Verurteilung wegen leichteren Alternative

          1. Vollendung/Versuch

          2. Vorsatz/Fahrlässigkeit

          3. Mittäterschaft/Teilnahme

          4. Entsch: 91

            § 138 StGB und der Katalogtat

        • h. M.: Vorrang vor Wahlfeststellung

      2. Postpendenz

        • Kein normatives Stufenverhältnis, aber Folgetat, die alle Merkmale der in Be-

          tracht kommenden Tat erfüllt, sicher begangen ? Verurteilung wegenFolgetat

      3. Wahlfeststellung

        1. Keine eineutige Aufklärung der Tat möglich

        2. Verwirklichung einer/mehrerer TB steht sicher fest

        3. Rechtsethische und psychologische Vergleichbarkeit betroffener TB

          • Betroffene Rechtsgüter

          • ArtundWeise der Tatbegehung

        4. Liegen Voraussetzunge vor ? Verurteilung nach Wahlgrundlagen, sonst in dubio pro reo

        5. gleichartige unechte und ungleichartige echte Wahlfeststellung

          • ungleichartige echte stehen weder Norm noch SV fest
          • gleichartige unechte steht Norm fest nicht jedoch SV
      4. Auffangtatbestand

        • §246 I StGB

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