
- Der Umgang mit Sachverhaltsungewissheiten
Orientierungspunkte für SV-verständnis
Annahme einer Strafbarkeitsvoraussetzung mit lebensnaher SV-Auslegung,
wenn dafür nennenswerte Grundlagen im SV und keine subj. Besonderheiten
Vorsichtige! Klausurtaktische Auslegung, falls auch SV Indizien für Deutung enthält
Bei Restzweifeln: Herleitung eigener Deutung aus SV
Bei Unklarheit: in dubio pro reo
Sonderfälle
Stufenverhältnis
Wenn zw. 2 mögl. SV-Varianten ein Plus-Minus-Verhältnis
besteht ? Verurteilung wegen leichteren Alternative
Vollendung/Versuch
Vorsatz/Fahrlässigkeit
Mittäterschaft/Teilnahme
Entsch: 91
§ 138 StGB und der Katalogtat
h. M.: Vorrang vor Wahlfeststellung
Postpendenz
Kein normatives Stufenverhältnis, aber Folgetat, die alle Merkmale der in Be-
tracht kommenden Tat erfüllt, sicher begangen ? Verurteilung wegenFolgetat
Wahlfeststellung
Keine eineutige Aufklärung der Tat möglich
Verwirklichung einer/mehrerer TB steht sicher fest
Rechtsethische und psychologische Vergleichbarkeit betroffener TB
Betroffene Rechtsgüter
ArtundWeise der Tatbegehung
Liegen Voraussetzunge vor ? Verurteilung nach Wahlgrundlagen, sonst in dubio pro reo
gleichartige unechte und ungleichartige echte Wahlfeststellung- ungleichartige echte stehen weder Norm noch SV fest
- gleichartige unechte steht Norm fest nicht jedoch SV
Auffangtatbestand- §246 I StGB
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