
8819
- Erbschaftskauf, §§ 2371 BGB
- Vertragsgegenstand
- gesamte Erbschaft oder Erbanteil eines Miterben
- Form
- notarielle Beurkundung
- (P) Heilung analog § 311b I BGB 2 möglich
- hM: nein
- Rechtsbezihungen
- zwischen den Vertragsparteien
- Gefahrübergang schon ab Abschluss des Kaufvertrages § 2380 1 BGB
- Eingeschränkte Haftung für Rechtsmängel und für Sachmängel § 2376 I BGB , II
- Haftung des Käufers im Innenverhältnis für Nachlassverbindlichkeiten § 2378 BGB
- Verwendungsersatzanspruch des Verkäufers gegen den Käufer § 2381 BGB
- der Parteien zu den Nachlassgläubigern
- Haftung des Käufers im Außenverhältnis für Nachlassverbindlichkeiten ab Abschluss des Kaufvertrages §§ 2382 f. BGB
- Forthaftung des Verkäufers § 2382 I BGB
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